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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 26
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0028
Gedankengutes117 und die Stärkung des Wesens der Demokratie118 als das grundlegende
Ziel angesprochen, das zu verwirklichen die Hauptaufgabe des neuen Staatswesens sei,
von der KP mit dem Unterschied, daß für sie die »wahre« Demokratie nur Durchgangsstation
hin auf dem Weg zum Sozialismus sein könne119. Das wohl ausdrücklichste Bekenntnis
zum hohen Wert, dem Weg und der konkreten Verwirklichung dieses Zieles, d.
h. der Verwirklichung demokratischen Gedankengutes, hat die demokratische Fraktion
entwickelt. Ihr Sprecher, Friedrich Vortisch, leitete das Wesen der Demokratie aus seinem
historischen Entwicklungsprozeß ab, sprach von den Schwierigkeiten auf diesem
Weg und wies, wie schon an anderer Stelle deutlich geworden ist, in einer nachdrücklichen
Bekundung zur Würde des Einzelmenschen auf die grundsätzlichen Prioritäten
hin; es sei erlaubt, diese Ausführungen, auch wenn sie einen breiteren Raum einnehmen,
ihrer Anschaulichkeit wegen zu zitieren: »...Das Ziel, unseren Staat mit demokratischem
Leben zu erfüllen, ist bestimmt nicht leicht zu erreichen. Aber zwölf Jahre nationalsozialistischer
Unterdrückung und die heute noch in weite Zukunft hin wirkenden,
unmittelbaren und mittelbaren Folgen der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft
sollten für unser Volk allerdings ein harter Anschauungsunterricht sein, der jeden einzelnen
gelehrt hat und noch lehren wird, daß dieses demokratische Gedankengut nicht leere
Dekoration ist, als die es in der Zeit der Weimarer Republik gedankenlos behandelt und
gering geschätzt wurde. Dieser harte Anschauungsunterricht sollte jeden einzelnen lehren
, daß das demokratische Gedankengut vielmehr ein untrennbarer Bestandteil unserer
persönlichen Menschenwürde und unserer christlich-abendländischen Gemeinschaftskultur
überhaupt geworden ist, und daß unser Volk als eigenständige Geistes- und Willensgemeinschaft
sein wird, wenn es sich in diesen Kulturkreis einfügt, daß es aber anders
nicht sein wird. Und gerade aus diesen Gründen ist uns Demokraten ein Anliegen
erster Ordnung, das Wesentliche dieses demokratischen Gedankengutes in bewußten
Gegensatz zu anderen undemokratischen Staatsauffassungen an die Spitze des Verfassungswerkes
zu stellen. Wir verlangen, daß als Wahrzeichen unserer Bekenntnisse zur
Freiheit und Gleichheit aller Menschen, als Wahrzeichen unserer Ablehnung des
Herdenmenschentums und jedes Totalitarismusses die Grundrechte des Menschen den
übrigen Verfassungsbestimmungen vorangestellt werden, so, wie das aus den gleichen
Beweggründen in den neuen Verfassungen Frankreichs und auch der übrigen deutschen
Länder geschehen ist, denn wir wollen mit dieser Verfassung einen Schritt weitergehen
auf unserem Wege, und dieser Weg bedeutet, daß wir, um mit Pestalozzi zu sprechen,
nicht die Verstaatlichung des Menschen, sondern die Vermenschlichung des Staates wollen
«120. Die demokratische Partei hat dann auch, stärker als die BCSV und auch etwas
anders akzentuiert, dem demokratischen Element in der »badischen Uberlieferung« einen
höheren Rang zugewiesen: »Diese badische Uberlieferung ist die Uberlieferung eines
demokratischen Rechtsstaates, der hier auf unserem Boden gewachsen ist, gewachsen
unter den Einflüssen, die aus dem Westen und aus dem Süden zu uns gekommen
sind, aus der Schweiz und aus Frankreich, die eben demokratische Einflüsse gewesen
sind, und die unserem Land seine besondere Prägung in Deutschland gegeben haben«121.

An dieser Stelle der Arbeit wäre es nun angebracht, die beiden in den Beratungen immer
wieder genannten Begriffe »Demokratie« und »Sozialismus« näherhin auf die damit
verbundenen Vorstellungsinhalte zu befragen. Da diese Absicht jedoch nicht verwirklicht
werden kann ohne eine intensive Beschäftigung mit dem jeder Partei je eigenen
Selbstverständnis, mit dieser Frage aber der Rahmen dieser Arbeit weit überschritten
würde, möge es mit den bisherigen Ausführungen hierüber sein Bewenden haben.

Es erscheint wichtig, nun das Augenmerk auf jenen Sachverhalt zu lenken, durch den
sich die badische Verfassung im Vergleich mit allen anderen deutschen Landesverfassungen
in einem weiteren Punkt ausgezeichnet hat. Es ist dies die Tatsache, daß die Verfassung
von Baden »am nachdrücklichsten den Willen« bekundet hat, »christliche Grundsätze
für den Neuaufbau des Staates in der Verfassung zu verankern«122. Diesem Willen
soll nun weiter nachgegangen werden, nachdem ja an einzelnen Stellen schon auf die nä-

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