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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 33
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auch deshalb, weil Christus, von dem in den Verhandlungen gesagt wurde, daß nur er allein
aus dem Abgrund retten und zu lichten Höhen führen kann"2, das Ideal des Dienens
, das den einzelnen Abgeordneten des neuen Staates als einer dienenden Ordnung
Verpflichtung sein wollte, nicht nur verkündet, sondern auch gelebt hat.

So läßt sich also zusammenfassend festhalten, daß der überwiegende Großteil der Abgeordneten
der Beratenden Landesversammlung Baden die Erschütterungen der Vergangenheit
darauf zurückgeführt hat, daß man sich in den vergangenen Jahren ganz bewußt
oder zum großen Teil aus Gleichgültigkeit unbewußt vom christlichen Sittengesetz
abgewandt und damit die erfolgte Entwicklung mit heraufbeschworen hat. Um zu versuchen
, dem neu zu gründenden Staatswesen im eigenen Land eine wie auch immer geartete
, jederzeit mögliche Wiederholung zu ersparen, sei die bewußte Hinwendung zum
christlichen Sittengesetz und sei das Bewußtsein der eigenen menschlichen Verantwortung
vor Gott notwendig und gut.

3.2.3 Die Grundrechte

Die Anerkennung gewisser vorstaatlicher, dem Menschen angeborener, unveräußerlicher
, dem Staat nicht zur Disposition stehender Rechte wurde auch in der badischen
Verfassung in den beiden Artikeln 1 und 2 ausgesprochen, allerdings nicht so eindeutig
klar formuliert wie etwa später in den Sätzen des An. 1 GG, wo ja das Bekenntnis zur
Menschenwürde ausdrücklich ausgesprochen ist. Wilhelm Wegener meint in seinem
Buch »Die neuen deutschen Verfassungen«, Baden bewege sich bei den Grundrechten
»in den herkömmlichen Formen«153. Zweifel jedoch, daß jedem Menschen gewisse vorstaatliche
Rechte zukommen, hat es in den Verhandlungen nicht gegeben, was als ein Beweis
für die Tatsache zu werten ist, daß der Kanon der Grundrechtsbestimmungen bereits
zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Hierzu sagte Friedrich Maier (SP), dann
noch näher auf die einzelnen Grundrechte eingehend: »In dem wohl nach der Auffassung
aller Parteien wichtigsten Abschnitt der Verfassung, der von den Grundrechten
spricht, gibt es eine ganze Reihe von Artikeln, die noch vor 30 Jahren zu schweren politischen
Auseinandersetzungen geführt haben und die uns heute bereits zur Selbstverständlichkeit
geworden sind, so daß es im Rechtspflegeausschuß meist nicht schwierig
war, nach kürzerer Diskussion darüber sich auf eine bestimmte Textfassung zu einigen.
So wird heute von keiner Seite her mehr bestritten werden die Gleichheit aller Staatsbürger
vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Person, die
Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn selbst sie durch Gesetz zeitlich eingeschränkt
werden muß, ebenso wie die Freizügigkeit, das Recht, sich seine Arbeit selbst zu wählen
, die Versammlungs- und die Redefreiheit, das Recht auf Bildung, auf Arbeit, das
Recht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnisses
, das Recht auf Eigentum und eine Reihe anderer bereits in früheren Verfassungen und
auch im jetzigen Entwurf garantierter Rechtstitel. Daß es darüber hinaus gelang, in Artikel
69 a dem einzelnen Staatsbürger das Recht der Verweigerung jeglicher militärischer
Dienstleistungen zu sichern, wird von allen wirklichen Friedensfreunden ebenso dankbar
vermerkt werden wie der in Art. 73 a gleichfalls erstmals in einer Verfassung ausgesprochene
besondere Schutz der Ehre des Menschen...«154. Dieser Art. 73 a des Entwurfs
des Rechtspflegeausschusses ist übrigens dann, wie auch der das Asylrecht behandelnde
Art. 73, nicht in den endgültigen Verfassungstext aufgenommen worden.

In den ersten Verfassungsentwürfen haben die Grundrechte nicht an der Spitze der
Verfassung gestanden. Allein dem wiederholten und mit großem Engagement - gegen
den anfänglichen Widerstand der BCSV - geführten Einsatz des Sprechers der demokratischen
Fraktion, Friedrich Vortisch, war es zu verdanken, daß die Grundrechte für sich
gesondert behandelt und dann schließlich umgestellt worden sind. Dieses Ziel hatte er
schon im Rechtspflegeausschuß ausgesprochen, wie dann auch Dr. Hermann Fecht in

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