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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 35
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0037
mokratische Partei mit der Beschreibung dessen, wie sich der einzelne Mensch innerhalb
der Gemeinschaft zu begreifen hat und sich begreifen kann, eine konkrete Auffassung
vertreten, so war die Sichtweise der BCSV von grundsätzlicher und allgemeiner An.
Daß sich beide Auffassungen nicht gegenseitig haben ausschließen brauchen, hat letztlich
die Abstimmung über die Verfassung nach der zweiten Lesung gezeigt.

4.0 Schluß

Das Ziel dieser Arbeit war gewesen, der Frage nach jenen grundsätzlichen Wertvorstellungen
nachzugehen, welche die Verfassungsberatungen entsprechend dem mehr
oder weniger starken Engagement der Abgeordneten getragen haben. Ob dieses Ziel erreicht
worden ist, bleibt dem Urteil des Lesers überlassen. In jedem Fall ist versucht
worden, mit der je gebotenen und größtmöglichen Objektivität den Grundströmungen
in den Beratungen der Landesversammlung nachzugehen. Wenn einzelne Punkte, wie
etwa die Frage der zukünftigen Neugliederung Deutschlands oder gerade auch die Frage
der Wirtschaftsordnung nur summarisch behandelt worden sind, so deshalb, weil eine
andere Möglichkeit im gegebenen Rahmen nicht möglich gewesen ist. Und wenn einzelne
Passagen und Zitate etwas ausführlicher gebracht worden sind, so deshalb, um die gewonnenen
Einsichten auf eine breitere und damit tragfähigere Basis zu stellen.

So bleibt zum Schluß die Frage: Was ist von der badischen Verfassung des Jahres 1947
an über sie hinausreichendem Gehalt geblieben? Daß sie, wie auch Herr Friedrich Vortisch
an anderer Stelle in diesem Heft zum Ausdruck gebracht hat, beachtliche Akzente
gesetzt hat, ist sicher hinreichend deutlich geworden. Uber allem besteht ihr bleibendes
Verdienst darin, daß die Verfassunsberatungen in eindeutiger und unmißverständlicher
Weise jene unbedingt zu beachtenden fundamentalen Grundlagen des menschlichen
Miteinander vor Augen geführt und zur Sprache gebracht haben, welche-ganz gleich, in
welchem gesellschaftlichen System dies auch immer sein mag - notwendig, ja geradezu
unerläßlich sind, soll »Mensch mit Mensch und nicht Wolf mit Wolf« zusammenleben161
. In einer sehr allgemeinen Form hat Wilhelm Werrlein diese Grundlagen folgendermaßen
bestimmt: »Der unglückselige Krieg und die zahlreichen Verbrechen gegen jedes
menschliche Gefühl waren nur möglich, weil die Gesetze der Liebe mißachtet wurden
«162. Daß die Gesetze der Liebe eine Struktur haben, daß sie sich aus einer Horizontalen
, d. h. aus der »Querverbindung von Mensch zu Mensch«, und-dies in unbedingt
notwendiger Ergänzung zu derjenigen Stelle in den Ausführungen des kommunistischen
Abgeordneten Erwin Eckert, wo er auf das »Fundamentalgebot christlicher Sittenlehre«
zu sprechen gekommen ist (siehe oben Anmerkung 126) - aus einer Vertikalen, d. h. aus
der »Hochverbindung zwischen Mensch und Gott«, zusammensetzen, daß - dies nun in
Übertragung auf das größte und erste Gebot christlicher Botschaft gemäß dem Zeugnis
von Mt. 22, 37-39 - beide Gebote eine untrennbare Einheit bilden und sich das eine
schadlos nicht vom anderen trennen läßt, schließlich - und hier kommt mit am deutlichsten
zum Ausdruck, was mit dem »Vertrauen auf Gott« aus der Präambel gemeint ist -,
»daß das Ziel des Diesseitslebens Gott und die Brücke, der Wegweiser zu ihm, Christus
ist«163 — daß dies in eindeutiger und unmißverständlicher Weise in den Beratungen der
Landesversammlung Baden zwischen dem 22. November 1946 und dem 29. Mai 1947
gesagt worden ist, in einer Stunde »schwerster Notzeit« und nach den wohl dunkelsten
Jahren Deutscher Geschichte überhaupt - gerade das macht den bleibenden Wert dieser
Verfassung aus und das Verdienst der Frauen und Männer, die an ihrer Entstehung mitgearbeitet
haben.

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