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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 48
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0050
d) die Deutschen aufreizen, sich demokratischen Maßnahmen zu widersetzen, die
von den Oberbefehlshabern in ihrer Zone in Anwendung gebracht sind.

Wenn ein Redner verbotene Gegenstände behandeln oder durch seine Anträge die
Absicht bekunden wird, die Tätigkeit der Militärregierung oder ihrer Verbündeten zu
kritisieren, wird es Ihre Aufgabe sein, sofort die Debatte einzustellen.
Es versteht sich von selbst, daß die Zuerkennung dieser Freiheiten sich mit der Aufrechterhaltung
der Autorität und der Vorrechte der Militärregierung in Ubereinstimmung
halten muß.

Die Vorsitzenden der vier politischen Parteien sind von mir auf die Unnachgiebigkeit
der Militärregierung in dieser Hinsicht hingewiesen worden. Es ist notwendig, daß sie
selbst die Vorzensur hinsichtlich der Reden übernehmen, die während der Sitzungen
gehalten werden.

Kein Antrag, der von einer politischen Partei im Büro der Versammlung eingebracht
worden ist, darf diskutiert werden, bevor er der Delegation Superieure unterbreitet
worden ist.

Die Geschäftsordnung der Versammlung sollte vorsehen, daß kein Antrag zum Gegenstand
der Verhandlung an dem Tage selbst werden kann, an dem er im Büro der Versammlung
eingebracht worden ist.

Wenn eine Entschließung gegen die Vorschriften verstößt, die hier zu Ihrer Kenntnis
gebracht worden sind, so muß sie von Ihnen zurückgewiesen und ohne Verzug der Delegation
Superieure übermittelt werden.

Ein anschauliches Bild dieser Gängelung des Landtags seitens der Militärregierung
gibt sein Verhandlungsprotokoll vom 2. Oktober 1947: von 30 Anträgen, die beim
Landtagspräsidenten eingereicht waren, waren 12 von der Militärregierung nicht »freigegeben
« . Unter den nicht f reigegebenen Anträgen befand sich auch ein Antrag aller vier
Fraktionen des Landtags, dessen Gegenstand die Ernährungslage und die Wirtschaftslage
, insbesondere die Handhabung der Demontage seitens der Militärregierung war. Diese
Probleme waren natürlich für das Land lebenswichtig. Da die Militärregierung den
Antrag nicht freigegeben hatte, vertagte sich der Landtag auf unbestimmte Zeit; dadurch
wurde immerhin erreicht, daß die Debatte über die Ernährungslage in der Landtagssitzung
vom 7. November 1947 stattfinden konnte. Die Debatte über die Demontage fand
erst später, und zwar im Interesse der betroffenen Betriebe an der Geheimhaltung der
von der Landesregierung mitgeteilten Einzelheiten in einer Geheimsitzung statt, über
die wir Abgeordenten auch kein Protokoll erhielten. Bezeichnend für die Art der Einflußnahme
der Militärregierung auf die Tätigkeit des Landtags war auch die Behandlung
eines nicht freigegebenen Antrags der Sozialistischen Fraktion, dessen Gegenstand ein
Gesetzentwurf zur Regelung eines bei der Denazifizierung aufgetretenen Teilproblems
war. Dieser Antrag wurde von der Militärregierung an die Landesregierung weitergeleitet
mit der Aufforderung zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung dieses Problems erforderlich
sei, dann einen Regierungsentwurf darüber auszuarbeiten und ihn der Militärregierung
vorzulegen, die dann über seine Freigabe zur Behandlung im Landtag entscheiden
werde.

Anders als die Anträge unterlagen die beim Landtagspräsidenten einzureichenden, an
die Regierung gerichteten förmlichen Anfragen der Abgeordneten nicht der Vorzensur
der Militärregierung. Es war deswegen möglich, für den Gegenstand einer solchen förmlichen
Anfrage eine von der Militärregierung nicht genehmigte Debatte im Landtag auszulösen
. Als die Landesregierung trotz mehrfacher Beanstandung fortgesetzt auf Grund
teils von Ermächtigungen der Besatzungsmacht, teils vom Reichskanzler an die Reichsminister
übertragener Gesetzgebungsbefugnisse, deren Ubergang auf sie die entsprechenden
badischen Ressortinhaber in Anspruch nahmen, Rechtsregeln unter der Be-

4 s


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