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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 103
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0105
Schlußfolgerung

Die beiden Sondierschnitte vermitteln eine gute Einsicht in den Aufbau von Wall und
Graben. Wichtig ist der Nachweis einer Pfostengrube im Torbereich, die jedenfalls nicht
von einem eingeschlagenen Pfahl stammt, sondern von einem gesetzten Pfosten mit architektonischer
Funktion im weitesten Sinne. Datierende Funde in guter Fundlage
konnten nicht beobachtet werden.

Soweit der Ausgräber. Der knappe und klare Beschrieb91 vermittelt trotz der Bedenken
der Autoren die Existenz eines künstlichen Walles und eines (eingeebneten) äußeren
Grabens im Bereich der Basislängsseite der Viereckschanze. Ebenso deutlich scheint das
Absinken des Walles zum Tor hin, das durch - vorläufig - einen Pfosten gekennzeichnet
war.

Das Bild entspricht recht gut mehreren der von Mansfeld 1981 publizierten Oberflächenprofile
. Auch das Entfernen, Ausziehen von Pfosten ist z. B. bei Holzhausen
(Schwarz 1975, 331) beobachtet worden.

Mit anderen Worten: aufgrund des äußerlichen Befundes und der bereits vorliegenden
innern Aufschlüsse darf, ja muß von einer Viereckschanze im herkönnlichen, allgemeinen
Sinn gesprochen werden.

Was noch nicht vollzogen werden konnte, ist die Aufnahme der Geländeprofile über
die Gesamtanlage, Kontrollschnitte an andern Stellen des Walles sowie die größerflächi-
ge Untersuchung des Torbereiches und schließlich die eventuelle Suche nach einem oder
mehreren »Schächten« und ev. Holzbauten. Echt dürfte die Gelterkinder Anlage immerhin
im Konzert all der vielen Viereckschanzen sein, die erst äußerlich als solche erkannt
und beschrieben, aber noch nie untersucht worden sind.

Die übrigen »Wallanlagen«

Bleibt das Malaise der Ausgräber angesichts der unmittelbar benachbarten Strukturen,
die aus identischen Wallsystemen zu bestehen scheinen, jedoch nur zum Teil oder gar
keine Ähnlichkeit mit einer »echten« Viereckschanze aufweisen. F. Müller kommentiert
sie (Abb. 1) wie folgt:

- Die Gebilde A-H liegen relativ eng begrenzt auf der bewaldeten Hochfläche.

- Das Erscheinungsbild von Wall und Graben ist bei allen Objekten sehr ähnlich, wenn
auch der Erhaltungszustand unterschiedlich ist. Die Breite von Wall und Graben ist
überall »etwa« gleich. Die Höhendifferenz zwischen Grabensohle und Wallscheitel
kann bis gegen 1,20 m betragen.

- Die von Wall und/oder Graben umgebenen Flächenformen unterscheiden sich erheblich
:

A: Trapez (Viereckschanze)

C: »Sinnlose« Kurzstrecke (wohl erhaltungsbedingt)
F: Eindeutige U-Form
H: »Birnenform« '.

- Eine Interpretation als Viereckschanze kann morphologisch zutreffen für A, nur bedingt
für B und D; für den Rest nicht. Das würde eine in dieser Art ungewöhnliche
Massierung von drei Viereckschanzen bedeuten. Bei A sprechen für eine Viereckschanze
: Flächenform, Eingang (»Tor«), Orientierung, Pfosten.

Nun sind in der Nordwestschweiz drei Argumente zu beachten, die gerade auch gegenüber
dem Gelterkinder Befund ins Feld geführt werden:

a) Wälle und Gräben in (heutigen) Wäldern sind alte Weidegrenzen und -zäune oder
eben »Viehpferche«;

b) das Auftreten von Flurnamen aus dem Gebiet der Viehzucht und Weidehaltung bestätigt
diesen ersten Einwand;

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