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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 119
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0121
Besonders überzeugend wäre ein solcher Versuch natürlich, wenn er für eine regionale
, historische Einheit, eine ganze Landschaft gemacht würde. Heute wollen wir uns auf
das Lörracher Beispiel beschränken, das aus Anlaß des 300jährigen Stadtjubiläums vorgestellt
werden soll. Dieses Beispiel hebt sich nur insofern aus dem Durchschnittsbild
der ganzen Landschaft heraus, als wir es mit dem Sitz einer Lateinschule und einer kleinen
Verwaltung und deshalb auch mit dem Sitz einer kirchlichen Superintendentur, nach
heutigem Sprachgebrauch mit einem Dekanat, zu tun haben. Jeder andere Ort dieser Art
in unserem Gebiet zeigt völlig gleichartige bildungsgeschichtliche Merkmale.

Wegen der engen Zusammenhänge, die sich zwischen Lörrach, Rötteln und auch Tüllingen
im Wohnen, im Verwaltungsbereich und der kirchlichen Organisation ergeben,
haben wir diese One auch gemeinsam in unsere Betrachtung einbezogen. Rötteln, daran
sei kurz erinnert, hat ja als Dorfvogtei außer dem Röttierweiler auch Tumringen und
Haagen umfaßt. Die Herkunftsbezeichnung »von Rötteln« oder »Roetelanus« kann also
diese Orte einschließen, während Hauingen als eigene Pfarrei schon früh auch als eigener
Ort genannt wird, obwohl es keine eigene Vogtei war, sondern auch zu Rötteln gehört
hat. Im übrigen kann sich die Herkunftsbezeichnung »Roetelanus« auch auf die Herkunft
aus der Herrschaft Rötteln beziehen.

Soweit bisher möglich haben wir versucht, den bildungsgeschichtlichen Hintergrund
der hier vorgestellten Personen festzustellen, das heißt herauszubekommen, wo die Betreffenden
studiert haben. In all den Fällen, von denen kein Herkunftsort bekannt ist
oder bei denen es sich um einen sehr häufigen Familiennamen handelt, ist das meist nicht
möglich. Außerdem sind noch nicht von allen infragekommenden Universitäten die Matrikeln
veröffentlicht. Das gilt besonders für die wichtige Universität Jena. Zeitlich müssen
wir uns allerdings auch auf die Jahrhunderte bis um 1800 beschränken, weil das 19.
Jh. - wie der Leser gleich erkennen wird - personengeschichtlich der Fülle wegen nicht
mehr bewältigt werden kann. Das 19. Jh. ist aber ohnedies bildungsgeschichtlich weniger
interessant, als es als Jahrhundert der bürgerlichen Bildung bekannt ist, wobei der
Begriff »bürgerlich« alle Schichten der 1. Jahrhunderthälfte meint, Bauern, Handwerk,
Handel, kleine Beamte und gehobene Berufe umfaßt. Daß das gleiche Recht des Zugangs
zu den »hohen Schulen« bei uns aber auch im »ancien regime« seit ältesten Zeiten bestanden
hat, sei hier hervorgehoben und auch mit Beispielen nachgewiesen. Bei uns gab es
ohnedies auch in der Bauernbevölkerung eine große Zahl von Menschen, die »frei«, also
nicht leibeigen, waren und somit längst vor der Reformation Zugang zu höchsten Ämtern
an Universitäten und in der Kirche (wenigstens theoretisch) hatten. Aber für den
Zugang zur Universität spielte die Frage, ob jemand leibeigen war oder nicht, gar keine
Rolle. Erst wenn einer, der schon Magister war, auch noch den Doktorgrad erwerben
wollte, mußte er seine persönliche Freiheit von Leibeigenschaft nachweisen. Und Gesuche
um Entlassung aus der Leibeigenschaft sind in diesen Fällen vom Markgrafen stets
bewilligt worden. Man kann diesen Vorgang durchaus wirtschaftlich sehen: Leibeigenschaft
war bei uns schon im 14. Jh. nurmehr eine dingliche Last, insofern lästig, aber
nicht drückend mit Ausnahme der Folge, daß der Wegzug aus dem Lande teuer war oder
daß die Heirat außer Landes mit bürokratischen Hindernissen versehen war. Wurden
Landeskinder aber »doctores«, gleich welcher Art, so mehrten sie im Land den Wohlstand
und außer Landes mindestens dessen Ansehen.

Ein Gesichtspunkt, der bei unserem Thema gleich erwähnt werden muß, ist heute
auch nicht selbstverständlich, jedenfalls nicht für diejenigen, die unsere Landschaft nicht
aus der Uberlieferung der Zeit vor 1914 kennen. Es ist die kulturräumliche Einheit der
Oberrheinlande mit dem alemannischen Siedlungsraum. Diese Einheit umfaßt Straßburg
mit Elsaß und Sundgau, die alemannische Schweiz und das heutige Baden von den
nördlichen altbadischen Landesteilen bis zum Hochrhein, einschließlich Konstanz und
dem Bodenseeraum. Der Raum ist damit nur ungenügend beschrieben, für unseren heutigen
kleinräumigen Zweck soll es genügen. Bildungsgeschichte ist damit ebenso landschaftsgebunden
wie die Sprache, auch wenn selbstverständlich zu allen Zeiten Einflüsse

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