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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 7
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-01/0009
An das Bauprogramm wurden die folgenden Bedingungen gestellt:

1) Beachtung der gesundheitlichen Belange.

2) Orientierung der Wohnungen nach den Himmelsgegenden (Sonne), die Hauptseite
soll nach Süden gerichtet sein.

3) Die südl. Seite soll für Wohn- und Schlafzimmer vorgesehen werden, weil dadurch
auch Heizung erspart werde.

4) Die geeignetste Lage für die Küche ist dagegen die Nordseite. Auf die Nordseite
müssen auch Abtritte. Dort sollen ebenfalls die Treppen liegen.

5) Unterkellerung mit Kellerlichtern z. Lüftung. Die Wohnungen müssen V/2 bis 2
Fuß über dem Niveau des Terrains liegen.

6) Ein erfahrener Architekt sagt, man müsse den Entwurf zu einem Wohnhaus »von
innen heraus« erfinden.

7) Für die Warmhaltung sollten Doppelfenster vorgesehen werden.

8) Die Ausgangstüre womöglich nicht unmittelbar ins Freie gehend, sondern nach einem
geschlossenen Vorraum, Treppenflur oder einer Laube.

9) Minimum der Grundflächen

für 1 Wohnzimmer 160-170 Quadr. Fuß = 14,5-15,30 qm
für 1 Schlafzimmer 80- 90 Quadr. Fuß = 7,2- 8,10 qm
für 1 Küche 70- 80 Quadr. Fuß = 6,3- 7,20 qm

»Diese Angaben stimmen im Wesentlichen auch mit dem Programme anderer Gesellschaften
zusammen, z. B. der Berliner, der Englischen; nur daß der hiesigen Sitte
gemäß der Küche etwas mehr Raum gegeben ist. Dieses Minimum muß jedenfalls
für zahlreichere Familien, so wie für Familien, die auf ihre Wohnungsbedürfnisse
etwas mehr aufwenden können und wollen, sowohl nach der Zahl der Räume, als
nach deren Größe überschritten werden.«

10) Als lichte Höhe der Räume werden 8 Fuß 5 Zoll (ca. 2,50 m) verlangt, als Etagenhöhe
mit Einschluß des Gebälks 9 Fuß 5 Zoll (ca. 2,80 m).

11) Als Maß der Fensterfläche für eine wohnliche Beleuchtung wird angegeben: die
Quadratwurzel aus dem halben Kubikinhalt eines Wohnzimmers.

Weiter wird verlangt: Gute Beleuchtung und wohlberechnete Lage und Form der Treppen
für Wasserholen, Herbeischaffen von Keller- und Holzvorräten in die Küche. Hier
wird folgende Anmerkung gemacht: »Was die Beschaffung des Brunnwassers betrifft, so
haben die englischen Gesellschaften es als zweckmäßig erachtet, das Wasser in die Küche
der einzelnen Wohnungen zu leiten. Die Zweckmäßigkeit solcher Einrichtungen führte
sogar in ganzen Städten die Anlegung kostspieliger Wasserleitungen herbei. Doch ist
schwerlich zu erwarten, daß etwas Ähnliches für die Wohnungen unserer Arbeiter vorgesehen
werde«, es sei denn vielleicht für eine ganze Kolonie.

Für die innere Ausstattung sollten Wandschränke in den Zimmern vorgesehen werden
, damit die Anschaffung besonderer Kästen erspart werde. »Wenn solche Arbeiterwohnungen
schon der Wohlfeilheit wegen meist vor den Toren der Stadt ihre Stelle finden
dürften, so wäre es bei billigen Landpreisen möglich, jeder Wohnung einen kleinen
Gemüsegarten beizugeben.« Denn viele Arbeiterfamilien seien vom Land hereingezogen
oder stammten doch vom Land.

Die Gesamtwohnung sollte auch ausreichend groß sein, um die Aufnahme von Verwandten
oder Bekannten als Kostgänger zu ermöglichen. Ein zweites Nebenzimmer
oder eine gute Dachkammer sei daher wünschenswert.

Als zweite An des Arbeiterwohnungsbaues wurde die Errichtung von »Kosthäusern
für ledige Arbeiter« erwogen, mit einem Hauswirt als Hausvater samt Familie, einem
großen gemeinsamen Speiseraum und einer Bibliothek.

Unternehmer dieser Bauten sollten die Besitzer von Fabriken oder aber eigens zu bildende
Gesellschaften sein. Dem Einwand, es werde dadurch dem eigentlichen Geschäftszweck
einer Firma zuviel Kapital entzogen, wird entgegengehalten, daß die Vorteile
nicht gering seien, die indirekt dem Unternehmen wieder zugute kämen. Man er-


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