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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 26
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-01/0028
Imbachstraße genannt wurde. Wie dem sozialdemokratischen Parteiblatt »Arbeiter-
Ztg«16 damals zu entnehmen war, hat sich in der Arbeiterschaft ganz beträchtlicher Widerstand
gegen dieses Vorhaben erhoben. Eine Begründung für diesen Widerstand hat
man nicht erfahren. Er war so stark, daß er 2 Generationen später die Umbenennung dieser
Straße in »Schillerstraße« zur Folge hatte. Aufgrund eines Antrags im Gemeinderat
sah sich der damalige Bürgermeister Boos veranlaßt, »durch Entschließung« vom
10.7.1936 die Umbenennung der Straße »zu Ehren des Dichterfürsten« anzuordnen. Inzwischen
gibt es wieder einen »Imbachweg« im neuesten Wohngebiet der Firma KBC.XT>

3.1.2 Die KBC-Siedlung im »Wölblin«

Kurz nach dem Ausscheiden des Direktors Imbach in den Ruhestand unternahm nun
die Firma KBC die Fortsetzung des Arbeiterwohnungsbaus, nachdem das Gelände dazu
ca. 16'000 qm im Gewann Wölblin, erworben worden war. Das System war genau dasselbe
geblieben. Man baute die Häuser als Eigentumswohnungen für die Arbeiter und
schloß die Verträge als Bauverträge. Die Finanzierungsweise war in etwa gleich: Grund
und Boden und eine variable Anzahlung je nach Vermögen des Erwerbers waren im voraus
zu bezahlen, entsprechend wurden größere oder kleinere Raten zur Verrechnung an
den Zahltagen vereinbart. Die Verträge blieben in ihrem Inhalt fast gleich. Auch hier die
Forderung an die Erwerber, jedes Jahr Wände und Decken weißein zu lassen (sie werden
das freilich selbst getan haben!) und keinen Bau über Im hoch im Garten aufzuführen.
Jetzt wurde auch ausdrücklich untersagt, Schweineställe zu errichten. Bemerkenswert
war der § 12, der bestimmte, daß vorne an der Straße nach Tüllingen (heute die untere
Teichstraße) keine Kirschbäume entfernt werden dürften bezw. daß sie notfalls durch
junge Bäume zu ersetzen seien. Die Dauer des Rücknahmerechts wurde jetzt auf 5 Jahre
beschränkt, was einesteils darauf deutet, daß solche Fälle offenbar nur selten eintraten,
und andernteils darauf, daß auch die Abzahlung im allgemeinen in wenig mehr als 5 Jahren
geleistet war, d.h. daß die Erwerber bestrebt waren, ihren vertraglichen Verpflichtungen
mit großer Treue und Zuverlässigkeit nachzukommen. Auch hier wurde die Verpflichtung
vereinbart, 1/5 des Gebäudewerts auf 12 Jahre beim franz. »Phönix« zu versichern
.

Grundrisse und Bauten blieben hier ebenfalls dieselben. Nur wurden jetzt im Grundbuch
die genauen Maße angegeben, was in Neustetten noch nicht der Fall gewesen war.
Es wurde wieder in drei Abschnitten gebaut, jeder mit 36 Häusern. Den ersten bildeten
die drei Doppelzeilen an der Teichstraße mit jeweils 12 Häusern. Für ihn wurden die
Verträge am 20.7.1887 geschlossen, der Grundbucheintrag folgte am 3.8.1887. Die 2.
und 3. Serie wurde am 22.8.1891 bezw. am 28.5.1898 »geschrieben«. In diesen letzten
Verträgen ist (§11) die Verpflichtung festgehalten, dem Anteil an den gemeinschaftlichen
Wegen zu gegebener Zeit unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten.

Die Bauplätze 13 und 19 der ersten Serie erscheinen übrigens nicht im Verkaufsverzeichnis
, sie wurden also nicht an Arbeiter verkauft, sondern blieben von Anfang an für
die Zwecke des Consumvereins reserviert.

Was weiß man über Beruf und Herkunft der Ersterwerber im Wölblin?

Bei diesem Bauprogramm, 30 Jahre nach den Neustettener Bauten, zeigt sich ein ganz
anderes Bild. Nur bei den Verträgen von 1887 ist überhaupt noch die Herkunft vermerkt
. In den späteren Verträgen ist sie nur noch in Ausnahmefällen, bei Ausländern, erwähnt
. Unter 106 Bauverträgen sind noch 6 mit Schweizern abgeschlossen. Herkunftsangaben
aus dem Elsaß fehlen nunmehr gänzlich. Die weitaus größte Gruppe (73) wurde
als ansässig betrachtet. D.h. einmal, daß die hektische Entwicklung der Industrie einer

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