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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 34
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-01/0036
gen herausgelöst und eine eigene »Teichstraßen-Grundstücks-GmbH.« gebildet wurde.
1935 ging deren Grundstückseigentum auf den »Unterstützungsverein der Tuchfabrik
Lörrach e. V.« über, praktisch ein Organ der Firmenbelegschaft zur Selbstverwaltung eines
zusätzlicher Altersversorgung dienenden Vermögens.

3.2.3 Die sozialen Verhältnisse im Betrieb.

Friedrich vom Hove hat sein Werk, wie berichtet, an Gustav Bernoulli-Oswald von
Basel verkauft. Wie sich die beiden Partner gefunden haben, wird nie aufzuklären sein.
Ob vom Hove durch Empfehlung an ihn gelangte, oder ob er ihn aus einer Mehrzahl von
Kaufinteressenten ausgewählt hat, wir werden es nicht wissen. Der Passus im Kaufvertrag
, der die Übernahme aller Betriebsangehörigen mit ungeschmälerten Löhnen und
Rechten ausdrücklich vorsah, spricht nicht für den Zufall. Es fällt auf, daß Bernoulli nur
einen geringen Teilbetrag der Kauf summe erlegen mußte (konnte?), damit die notwendigen
großen Investitionen unternommen werden konnten. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen
, daß vom Hove beim Verkauf zuerst auf die Persönlichkeit des Käufers, und
erst in zweiter Linie auf dessen Kapitalkraft gesehen hat. Daß Bernoulli größere Pläne im
Produktionsbereich und in der Technik hatte, geht aus der Denkschrift von 1897 hervor.
Ob auch der Arbeiterwohnungsbau zu seinem Programm gehört hat, erfahren wir dabei
nicht, aber wenn es nicht so wäre, wäre es ungewöhnlich nach seinem Werdegang als Architekt
und Preisträger des Wettbewerbs von 1851. Aber Bernoulli war, wie wir sahen,
nach knapp sechs Jahren zur Aufgabe gezwungen.

Da vom Hove danach als Vorsitzender des Aufsichtsrates der neuen Aktiengesellschaft
bis zu seinem Ableben am 13.3.1883 nicht nur Einfluß auf die Geschäftsführung
nach außen, sondern auch in den innerbetrieblichen Belangen ausüben konnte, sei es erlaubt
, einen Blick auf die sozialen Einrichtungen des Betriebs vor 1883 zu werfen. Damit
wird die Einstellung des Betriebsgründers in diesen Fragen deutlicher, auf die er offensichtlich
auch seine Nachfolger in der Geschäftsführung zu verpflichten dachte.

Die verschiedenen Sozialleistungen.

Aus der Zeit vor der Gründung der Aktiengesellschaft ist nur das Bestehen der Fabrikkrankenkasse
bekannt und daß diese in Selbstverwaltung geführt wurde. In Verbindung
mit ihr hat vom Hove ein Abkommen mit dem noch jungen Lörracher Spital getroffen,
das den Arbeitern seines Betriebs für Spitalaufenthalte einen Sozialtarif gesichert hat.

(In besonderen Fällen hat der Betrieb die vollen Pflegekosten selber übernommen).
Der Eintritt in die Fabrikkrankenkasse war nach der Betriebsordnung von 1873 Pflicht.
Die Monatsbeiträge der Kasse betrugen etwa V3 eines Tagesverdienstes, während das
Krankengeld pro Tag etwas unter dem durchschnittlichen Tagesverdienst lag. Der Betrieb
hat außerdem jährliche Zuschüsse zur Krankenkasse gegeben, umgerechnet etwa in
der Höhe von 50 vollen Jahresbeiträgen (bei etwa 160 Beschäftigten).

Im Jahr 1883 richtete vom Hove aus seinen privaten Mitteln einen Unterstützungsfonds
ein, der mit Mk. 10*000 dotiert war. Aus seinen Erträgen flössen der Betriebskrankenkasse
ebenfalls erhebliche zusätzliche Mittel zu. Von 1873 bis zur Einrichtung der
gesetzlichen Unfallversicherung bezahlte die Firma eine freiwillige Unfallversicherung,
die auch nach der gesetzlichen Regelung als Zusatzleistung fortgeführt wurde.

Weiter bestand, mindestens seit 1873, ein Arbeiterpensionsfonds. Wiederum aus seinen
privaten Mitteln richtete vom Hove eine weitere Fondsstiftung in Höhe von Mk.
lO'OOO ein, deren Erträge diesem Firmen-Pensionsfonds zuflössen. Eine weitere Fondsreserve
wurde 1896 aus Betriebserträgen in Höhe von Mk. 30'000 gebildet. Aus der Pensionskasse
wurden von 1884 an Zusatzrenten zu Alters- und Invalidenrenten gezahlt.

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