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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 49
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Gärten oder einen ähnlichen Zweck gebraucht. Daß man sie von Aarau kommen lassen
mußte, zeigt, wie rar das Angebot damals war.

Die Aufträge nach Basel betrugen immerhin etwa 1/5 des Auftragsvolumens. Das beruht
natürlich einmal darauf, daß die Auftraggeber den Basler Baumarkt besonders gut
gekannt haben, zum andern erinnert es uns daran, daß zu jener Zeit der oberrheinische
Wirtschaftsraum weit weniger durch Zollgrenzen zerschnitten war als in den vergangenen
70 Jahren.

3.4.6 Spätere Bauten an der Riesstraße.

Im April 1888 erwarben Rudolf und Peter Sarasin (-Alioth) an der Riesstraße neben
dem Krankenhaus Grundstücke mit einer Fläche von 2'940 qm zum Preis von zusammen
Mk. 7'951.50, die letzten in öffentlicher Steigerung von der Stadt.

Hier wurden nun in 2 Bauabschnitten nach einem Projekt vom 23.5.1888 nacheinander
4 Häuser errichtet, 3stöckig, mit ähnlichem Grundriß wie bei Bischoff & Söhnen.
Auf jedem Stockwerk waren 2 Wohnungen mit 3 bzw. 2 Zimmern und Küche. Da die
Häuserzeile die Firstrichtung 0-W hatte, kamen die Eingänge an der Riestraße folglich
auf die Nordseite. So hatten das die Planer vorgesehen, einmal weil die Wohnstuben auf
die Südseite kommen sollten, vor allem auch weil dort gegenüber ja das Krankenhaus
lag. Da die Abortgruben nach der Bauordnung vom 27.6.1876 aber nicht auf der Straßenseite
angeordnet werden durften, plädierte man für eine Ausnahmegenehmigung.
Das Bezirksamt schloß sich den Argumenten an mit der Auflage, die Gruben im Straßenkörper
außerhalb der Grundmauern anzubringen. Es erteilte, nach Anhören des Bezirksarztes
, die Genehmigung am 29.5.1888. Alles ohne Telefon und Auto.

Für den 2. Bauabschnitt wurden die Pläne vom 16.2.1891 eingereicht. Am 13.3.1891
teilte Bezirksbaukontrolleur Heßner dem Bezirksamt mit, daß »jetzt schon ohne Erlaubnis
gebaut wird«. Am Tag darauf erließ das Amt seine Verfügung wegen Einstellung
der unerlaubt begonnenen Arbeiten. Am 4.4. erging dann der Baubescheid und die Baugenehmigung
, und am gleichen Tag noch wurde eine Strafe von Mk. 25 angedroht. Am
4.11.1891 sind dann die Wohnungen bezogen worden, aber wieder ohne vorherige baupolizeiliche
Bezugserlaubnis abzuwarten. Dafür folgte nun ein Strafbescheid über 50
Mk., der in Basel (!) vollstreckt werden mußte.

3.4.7 Soziale Leistungen

Auch hier ist die Beurteilung der Motive des Arbeiterwohnungsbaus nicht gut möglich
, wenn man nicht wenigstens in Umrissen die sonstigen sozialen Einrichtungen der
Firma kennt, die hier ebenfalls lange vor der gesetzlichen Verankerung üblich waren.
Zuerst ist anzufügen, daß hier für die Betriebsangehörigen (wir nannten schon die Kinderschwester
für die Kleinkinderschule) auch eine in Krankenpflege ausgebildete Karlsruher
Diakonisse angestellt war. Sie stand in Krankheitsfällen für die Beratung und für
die Hauspflege zur Verfügung, was beim großen Anteil der Frauen in der Seitenbandwe-
berei deren Lage auch als Familienmütter sehr erleichtert haben dürfte. Diese Einrichtung
bestand neben der nach der behördlichen Fabrikordnung obligatorisch einzurichtenden
»Kranken- und Beerdigungscassa«, einer Versicherung auf Gegenseitigkeit, die
mit einem 60tel vom Lohn auskam und vor allem die Arzt- und Apothekerkosten deckte
. Nach 5 Tagen wurde auch Krankengeld gewährt. Ein eigener Paragraph regelte den
Sargträgerdienst der Mitglieder für Verstorbene (reihum).

Von Rudolf Sarasin-Stehlin wurde 1885 eine Alters- und Invalidenkasse gestiftet.
Uber die Höhe des aus dem Privatvermögen gegebenen Kapitals ist nichts gesagt. Jedoch
wurden aus dessen Zinsen Zusatzrenten an Alte und Beiträge in Fällen von Krankheit ge-

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