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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 53
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zahlt. Genußberechtigt wurde man vom vollendeten 60. Lebensjahr an, vom 56. Jahr an
zur Hälfte der ausgesetzten Beträge, wenn man 20 Jahre im Betrieb tätig war. Alle Stücklohnarbeiter
, die Weberinnen und die Taglohnarbeiter erhielten eine lebenslängliche
jährliche Zusatzrente von Sfr. 300,—, die übrigen Betriebsangehörigen von 200 Sfr. Verwaltet
wurde die Stiftung vom Chef der Firma, je einem Meister oder Arbeiter von jeder
Filiale und von drei sonstigen Angestellten der Firma. Im Falle einer Auflösung der Firma
sollte das Kapital der Stiftung an die GGG in Basel fallen, die verpflichtet war, die
Rentenzahlungen fortzsetzen, bis der letzte genußberechtigte Arbeiter gestorben wäre.
Und im Falle einer solchen Auflösung der Firma sollten alle Betriebsangehörigen ohne
Rücksicht auf das erreichte Alter genußberechtigt werden, sofern sie 20 Jahre in der Firma
tätig waren. Uber diese Lörracher Zahlungen, auch über die Krankenunterstützungen
, existieren in Basel noch teilweise Unterlagen.

3.5 Bischoff & Söhne

Bald nachdem die Seidenbandweberei Sarasin & Cie. ihren Betrieb aufgenommen hatte
, im Jahr 1861, kaufte sich auch die Fa. Bischoff & Söhne, eine bedeutende Basler Konkurrenz
von Sarasin, in Lörrach an. Es hat den Anschein, daß der großzügige und erfolgreiche
Start von Sarasin die Herren Bischoff nicht hat ruhen lassen, ähnliches zu unternehmen
. Die Firma kaufte ein riesiges Gelände östlich der Bahnlinie in der Nähe des
Bahnhofs, beidseits der Straße nach Brombach. Als Bevollmächtigter beim Grundstückskauf
trat der Kaufmann Karl Robert Gebhard von Lörrach auf, der Gemeinderat
und spätere Bürgermeister der Stadt. Verkäufer waren die Eheleute Johann Jakob Gret-
her-Dietschv, die Eltern des nachmaligen Bürgermeisters Grether.

Abb. 28: Albert Bischoff-Sarasin, der persönlich
haftende Gesellschafter der Fa. Bischoff & Söhne.

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