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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 1.1983
Seite: 141
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habe, in quart darauf drucken zu können11, und da er solche für gut befunden
hat, so habe ich ihm auch eine solche gemacht, aller Formen darauf drucken zu
können.« Wie er weiter schreibt, habe »Euer Hochfürstl. Durchlaucht eben diese
als eine neue Erfindung vor einem Jahr in Augenschein zu nehmen gnädigst geruht
.«12

Kürzlich habe ihm besagte Buchdruckerei1:> gemeldet, daß eine solche Buchdrucker
-Presse nach Karlsruhe zu machen sei. Deshalb habe er sich entschlossen,
wieder nach Lörrach zu ziehen, um »allda solche Buchdrucker Pressen zu machen
und den Verdienst davon in das Land zu bringen«. Er habe aber hierfür viele
Werkzeuge anzuschaffen und bitte, ihm »ein Privilegio in Gnaden zu ertheilen,
dass in Höchster Landen sonst niemand als ich solche Buchdrucker-Pressen machen
dörfe«.

Unter dem 8. Oktober 1774 nimmt das Oberamt Rötteln (Geheimer Hof rat Hugo
) dazu Stellung und meint, daß im Land wenig Buchdruckerpressen benötigt
werden, und das erbetene Privilegium auf bestimmte Jahre oder auf Lebenszeit
des Nachzusuchenden niemand schädigen könne.

Ausweislich einem Auszug aus dem Hofrats-Protokoll vom 15. 10.1774 wurde
die Sache dem Fürsten vorgelegt. Die Vorlage trägt folgenden Randvermerk
vom 26.10.1774:

»Befehlen gnädigst, daß dem um ein Privilegium exclusivum in Ansehung der
von ihm erfundenen sehr bequemen Buchdrucker Presse bittenden Kunstschlosser
Paul Fridrich Heinel zu Lörrach zu erkennen gegeben werden solle: Wie
nicht abzusehen seye, was er von diesem privilegio vor einen Nutzen haben würde
oder könnte, da selbiges nur wenige Stunden von Lörrach keine Würkung
mehr haben würde.«

Offenbar hat Heinel sich mit der Ablehnung abgefunden. Er suchte aber mit
Schreiben vom 18. Jan. 1775 um die Erlaubnis nach, in der Karlsruher Zeitung
ein »Avertissement (Nachricht) von seiner Kunst« einrücken lassen zu dürfen.
Darin führt er aus, daß er bei dem Schriftgießer Haas zu Basel seit mehreren Jahren
in Arbeit gewesen und bei demselben eine neue vorteilhafte Buchdruckerpresse
erfunden hätte, »davon er (Haas) sich die Ehre hätte zueignen mögen,
wenn ich es gestatten hätte«. »Euer Hochfürstl. Durchlaucht haben ferner in Basel
die Maschine selbst in Höchsten Augenschein genommen, ich aber wurde
entfernt und konnte nicht als ein Unterthan und Bürger von Lörrach mich als den
Erfinder unterthänigst präsentieren. Da ich nun befürchte, dass der Schriftgies-
ser Haas zu Basel sich als den Erfinder durch öffentliche Blätter (Heinel muß also
die Absicht von Haas gekannt haben, eine Schrift über die Presse zu veröffentlichen
) ausgeben möchte, dieses aber meinen Credit und Ehre nachtheilig sein
möchte, könnte, also flehe Euer Hochfürstl. Durchlaucht fussfälligst an, auf
meine Kosten anliegendes Avertissement der Carlsruher Zeitung einverleiben zu
lassen, welches der Hofbuchführer Macklot ohne höchsten Befehl oder weitere
Erkundigung nicht thun will. Da niemand hierdurch einigen Nachtheil zugeht
und ich wünsche dass lieber ein Unterthan aus dem Lande als ein Basler sich die
Ehre der Erfindung zueignen könne, wie es auch die Wahrheit ist. Also habe ich
des Schriftgiesser Haasen Dienste quittiert, und hoffe baldigst gndste. Gewährung
des Gesuchs, der ich in tiefstem respect beharre.

Eure Hochfürstl. Durchl. Utgst. Gehörs. Knecht
Paul Fridrich Heinel von Lörrach.«

Das Oberamt Rötteln nimmt auf dem Schreiben (ohne Datum) wie folgt Stellung
:

»Der Supplicant ist als ein würdiger Künstler bekannt, und nach unserer zuversichtlichen
Ueberzeugung, wird er alles das leisten, was das angefügte Avertissement
enthält, und es ist auch nicht zu zweifeln, dass er der wahre Erfinder

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