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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 5
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0007
und von einigen ja als Führer der Sabotagegruppe bezeichnet. Tatsache ist, daß
Schlageter einige Sabotageunternehmen geführt hat.«

Dieselbe Zeitung berichtet am 11. Mai 1923 (3) über den Prozeß und zitiert den Verteidiger
Schlageters, Rechtsanwalt Dr. Marx:

»Es handle sich bei den Angeklagten fast durchweg um junge Leute, die, wenn sie
in die richtigen Hände gekommen wären, Ordentliches für die Menschheit hätten
leisten können, aber durch ihre Kriegsteilnahme seien sie entgleist und hätten
in ihrer Jugend den rechten Sinn für Gut und Böse verloren. Hätte sich diesen
jungen Menschen ehrliche Arbeit geboten, wären sie vor der Bahn, auf die sie getrieben
sind, bewahrt geblieben.«

Das Düsseldorfer Todesurteil wurde auch in der Heimat Schlageters von der Presse
herausgestellt. Das Markgräfler Tagblatt schreibt am 15. Mai 1923 (4):

»In der letzten Zeit haben sich die französischen Rechtsverbrechen im Rhein-
und Ruhrgebiet derartig gehäuft, daß man ihren Spuren kaum noch zu folgen
vermag. Aber selbst aus der Häufung dieser Schreckenstaten hebt sich das Urteil
hervor, das ein französisches Kriegsgericht in Düsseldorf gegen den deutschen
Kaufmann Schlageter gefällt hat....

Das erste Todesurteil in der Chronik der französischen Greueljustiz! Wir werden
es nicht passieren lassen dürfen, ohne es als eine Vergewaltigung sondergleichen
zu brandmarken.....

Denn wenn auch Schlageter die Grenze des passiven Widerstandes überschritten
und damit die Linie des allgemeinen Abwehrkampfes verlassen haben sollte, -
was nicht ganz einwandfrei feststeht -, so würde den Franzosen jedes moralische
Recht fehlen, darüber Gericht zu sitzen. Wir werden uns jedenfalls nicht abhalten
lassen, auch die Düsseldorfer Verurteilten unter die deutschen Märtyrer der
französischen Schandjustiz zu zählen.«

Unter der Uberschrift »Es geht bei gedämpfter Trommel Klang ...« meldete die Düsseldorfer
Zeitung vom 27. Mai 1923 (5) die Exekution Schlageters:
»Unerschrockenen Mutes ist er in den Tod gegangen.«

Die Zeitung beschließt ihre Meldung mit dem Hinweis, daß der stellvertretende Regierungspräsident
Lutterbeck gegen die Vollstreckung des Todesurteils feierlichen Protest
eingelegt habe, denn

»Es gebe kein Recht der Welt, das einer fremden Macht gestatte, mitten im Frieden
über Leben und Tod eines Angehörigen einer anderen Nation im Hoheitsgebiet
dieser anderen Nation zu entscheiden.«

Das »Markgräfler Tagblatt« (6) kommentiert diesen Protest mit der Übernahme eines
Artikels aus der »Kölner Zeitung«:

»Der Einspruch der Düsseldorfer Regierung gegen diese Hinrichtung spricht in
Würdigung aller Umstände von Schlageter als einem vaterlandliebenden, wenn
auch in der Wahl seiner Mittel irregeleiteten Manne. Sein Name wird mit der Geschichte
des Einbruchs der Franzosen in das Ruhrgebiet für immer verbunden
sein.«

Der »Völkische Beobachter, das Kampfblatt der nationalsozialistischen Bewegung
Großdeutschlands« (7) trug am 14. Juni 1923 die Titelüberschrift:
»Wie der Nationalsozialist Schlageter verraten wurde.«

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