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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 19
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0021
Bevor diese Anzeige in Berlin erschien, war Albert Leo Schlageter bereits von den
Franzosen verhaftet worden. Am Morgen des 7. April wurde er in einem Essener Hotel
festgenommen. Weitere Mitglieder seines Sabotagetrupps wurden am selben Tage im Essener
Ledigenheim verhaftet. Einige entkamen in das unbesetzte Gebiet.

Die Verhaftung Schlageters wirbelte viel Staub auf. Die Debatten und Prozesse darüber
dauerten bis in die Zeit des 2. Weltkrieges hinein.

Von der nationalen Rechten wurde die deutsche Regierung und Polizei der Mithilfe verdächtigt
und deutsche Agenten in französischem Sold des Verrates bezichtigt.

Sehl ageters Verteidiger, Dr. Sengstock, stellte fest: »Schlageter und seine Kameraden
sind Verrat aus ihren eigenen Reihen zum Opfer gefallen.« (52)

Die Linke machte gleichfalls Kameraden und eine französische Dirne dafür verantwortlich
.

Bereits 1923 war das Thema »Verrat an Schlageter« Gegenstand einer Debatte des preußischen
Landtages. Innenminister Severing teilte mit, daß zwei ehemalige Oberschlesienkämpfer
unter dem Verdacht des Verrates festgenommen wurden. Sie hätten bereits
zugegeben, »tatsächlich für den französischen Nachrichtendienst in Essen Spionage getrieben
zu haben, und zwar um des Geldes willen. Sie wollen allerdings nur einmal den
Betrag von 700.000 Mark vom französischen Spionagebüro erhalten haben« (53). Severing
stellte fest, »die Polizei, eine preußische Behörde, hat nicht nur Schlageter nicht verraten
, sondern die preußischen Verwaltungsbehörden haben die Verräter Schlageters
verhaftet«.

1927 stellte das Amtsgericht Berlin im Rahmen eines Beleidigungsprozesses fest, daß
»Schlageter tatsächlich durch Verrat in die Hände der Franzosen gefallen ist«. Das Gericht
hielt es »für erwiesen, daß Schneider und Götze sowohl an dem Verrat an Schlageter
, als auch an dem Verrat an Becker und Sadowsky beteiligt und sie an die Franzosen
ausgeliefert haben« (54).

In einem 2. Prozeß gegen Götze im Sommer 1928, dem sogenannten »Schlageter-Pro-
zeß«, wurde Götze wegen Meineides zu 1 Jahr 5 Monaten Gefängnis verurteilt und ihm
auf 5 Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Zwar wurde der Verrat an Schlageters
Gruppe als ziemlich wahrscheinlich erachtet, doch verurteilt wurde er auf Grund
der eingegangenen Verpflichtung, den Freikorpsführer Hauenstein in die Hände der
Franzosen zu liefern (55).

Nach der Machtergreifung Hitlers wurde der Schlageterprozeß wieder aufgenommen.
Götze und Schneider waren beide inzwischen SS-Sturmbannführer geworden und wurden
vom Verrat Schlageters rehabilitiert. 1935 nahm die Geheime Staatspolizei erneut
Ermittlungen gegen sie auf. Auch hier wurden sie im Falle Schlageters als nicht Beiteilig-
te erkannt, doch wurde festgestellt, daß »beide gegen Entgelt im Dienste der Surete gestanden
haben« und »wiederholt versucht haben, den damaligen Freikorpsführer Hauenstein
, auf den die Franzosen eine Kopfprämie gesetzt hatten, an die Surete zu verraten
«. Der Gestapochef Heydrich teilte dem Stabschef der SA, Lutze, am 27. Juli 1935
mit: »Götze und Schneider wurden am 27. 7. 35 in Schutzhaft genommen, ihrer Ämter
enthoben und das Ausschlußverfahren aus der SS eingeleitet« (56).

In einem Bericht der Gestapo wird darauf hingewiesen, daß Schlageter und seine
Freunde oftmals etwas fahrlässig handelten. So hatte er z. B. bei seiner Verhaftung zwei
Pässe bei sich. Im Hotel hatte er sich - trotz der Fahndung - mit dem richtigen Namen
eingetragen. Auch dieser Umstand mag zur Verhaftung beigetragen haben (57).

Schlageter kam in das Düsseldorfer Gefängnis und wurde dort schwer bewacht. In der
heroisierenden Literatur der Freikorps und der NS-Zeit wird von Befreiungsplänen erzählt
, die in Elberfeld und Wuppertal ausgearbeitet wurden. In den Akten läßt sich dafür
jedoch kein ernster Hinweis finden.

Nach eingehenden Verhören, bei denen seine Mitgefangenen nach eigenen Aussagen
auch mißhandelt wurden, wurde am 5. Mai 1923 gegen den Sabotagetrupp Schlageter
Anklage erhoben und der Termin für das Kriegsgericht auf den 8. Mai festgelegt. Die An-

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