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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 47
(PDF, 39 MB)
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dienstes (als Bedingung war gestellt die Versicherung, daß man der Besatzungsbehörde
nicht feindlich gesinnt sei, und die Zusage des »Wohlverhaltens«)... Wie verschüchtert
man damals in Trierer Kollegenkreisen war, mag folgender Fall beweisen. Meine Quarta
hatte mir einen auch von mehreren auf der Klasse unterrichtenden Lehrern unterschriebenen
Abschiedsbrief geschrieben. Ich erwiderte in einem Brief, worin ich von dem guten
deutschen Recht sprach, an das sie glauben sollten trotz der gegenteiligen Einflüsterungen
, freilich auch meine Schüler an die letzte Strophe des kurz vorher noch im Unterricht
behandelten Gedichtes von Uhland »Des Knaben Berglied«erinnerte. Dieser
Brief geriet in die Hände eines Kollegen, der ihn einzog. Zur Rede gestellt erklärte er, der
Brief habe Stellen enthalten, die mir später hätten gefährlich werden können; an der Aufrichtigkeit
dieser Begründung zu zweifeln habe ich keinen Anlaß.

Große Beunruhigung entstand unter den Ausgewiesenen, die sich in Hildesheim zu
einer Vereinigung zusammengeschlossen hatte, als im November 23 die Befürchtung
laut wurde, die Regierung werde die Unterstützung der Ausgewiesenen bald ganz einstellen
und es jedem einzelnen anheimstellen, entweder bei den Franzosen die Zurücknahme
seiner Ausweisung zu erreichen oder sich eine neue Lebensstellung zu suchen. Da
dies bei der Lage des Staates nach dem Abbruch des passiven Widerstandes der inneren
Wahrscheinlichkeit nicht entbehrte, so sandten wir Herrn Oberstudiendirektor Weyrauch
aus Düren nach Berlin, der dann vom Ministerium beruhigenden Bescheid erhielt.

Eine große Uberwindung kostete es uns, als wir im März 24 auf Weisung der vorgesetzten
Behörde tatsächlich ein Gesuch um Aufhebung der Ausweisung an die Interalliierte
Rheinlandkommission richten mußten, wenn wir auch anerkennen mußten, daß
ein solcher Schritt den damals gegebenen Verhältnissen entsprach, und die Begründung,
die das Ministerium den ihm unterstellten Beamten gab, durchaus würdig war.

Zum Glück hat dann die weitere Entwicklung eine ehrenvolle Rückkehr ermöglicht.
Am 6. Oktober 1924 erhielt ich die amtliche Mitteilung, daß meine Ausweisung aufgehoben
sei. Ich kehrte am 24. Okt. mit meiner Familie nach Trier zurück. Am 17. November
konnte ich auch meine Tätigkeit am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium wieder aufnehmen
. Glücklicherweise konnten wir unsere alte Wohnung wieder beziehen, da der
dort einquartierte Franzose, ein Junggeselle, sie bereitwillig räumte____

Maria Schmidt, Auguste Victoria-Schule

...Ich wurde als Stadtverordnete, nicht als Studienrätin (am 12. September 1923) ausgewiesen
... Der Civilbeamte, der den Ausweisungsbefehl überbrachte, war ein unangenehmer
junger Mensch, der fließend Deutsch sprach... (Transport wie üblich über Koblenz
nach Limburg. Ging von dort zu ihrer Mutter nach Berlin). Ich meldete mich beim
dortigen P(rovinzial) S(chul) K(ollegium), das mich meinem Wunsch entsprechend der
Staad. Augusta Schule überwies. Hier habe ich in verschiedenen Klassen und Fächern
Dienst getan bis zu den Sommerferien 1924.... Sehr befremdend war es, daß man mir im
PSK u. von Seiten der Schulleitung erklärte: ich könne in meinem einen Fach, Geschichte
, nicht beschäftigt werden, da ich - katholisch sei. Ich habe dagegen protestiert, bin
aber nur in Französisch u. dann in Deutsch (Mitteldeutsch) u. Handarbeit beschäftigt
worden.

Ich hatte den Eindruck, daß man an der Anstalt keinen Begriff von den Leiden des besetzten
Gebietes hatte. Am 31. Juli 1924 wurde der Ausweisungsbefehl gegen mich zurückgezogen
, ich durfte wieder nach Trier, meinen Dienst durfte ich erst November
1924 wieder antreten.

K. J. Fassbinder, Auguste Victoria-Schule

Meine Ausweisung erfolgte am 11. Oktober 1923, nachdem die Besatzungsbehörde in
den ersten Tagen der Herbstferien bereits einmal in meiner Wohnung nach mir gesucht

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