Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 73
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0075
Amt bleiben, während sich zwei, und zwar die Stadträte Fritz Würger und Werner Riet-
schle bereits 1959 wieder zur Wahl stellen mußten.

Benjamin dieses nun 16köpfigen Gremiums war Stadtrat Meinrad Rümmele, der auf
der Liste der SPD kandidierte und auf Anhieb mit der zweithöchsten Stimmenzahl gewählt
wurde.

Der Gemeinderat setzte sich nun wie folgt zusammen:
Von der SPD: Anna Brutschin, Ludwig Egetemeyer, Ernst Eiche, Walter Faller, Meinrad
Rümmele, Josef Schmieder, Fritz Würger

Von der CDU: Otto Hermann, Julius Merkel, Werner Rietschle, Anton Weinmann
Von der FDP: Hans Bühler und Gerhard Weiß
Von der FWV: Fritz Kaucher und Hermann Stutz
Von den Flüchtlingen: Heinrich Petzerling

Mit dieser Zusammenstellung wollen wir die demokratische Entwicklung in der Stadt
Schopfheim, die wir über 10 Jahre seit der ersten Wahl am 15.9. 1946 verfolgt haben, beenden
. Interessant ist noch zu vermerken, daß in der ersten Sitzung des neugewählten
Gemeinderates Stadtrat Rümmele beantragte, der Gemeinderat möge beschließen, in
Zukunft in Schopfheim eine Jungbürgerfeier durchzuführen. Dieser Antrag wurde
wohlwollend aufgenommen, in den einzelnen Fraktionen diskutiert und in einer der
nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen. Der damalige Beschluß lautete:

»Es soll eine Jungbürgerfeier abgehalten werden. Als Zeitpunkt ist Ende Juli in Aussicht
zu nehmen. Es wird ein vorbereitender Ausschuß gebildet, in welchem von jeder
Wählervereinigung zwei Personen entsandt werden sollen. Das Bürgermeisteramt beruft
eine Sitzung des Ausschusses ein, zu der auch der Vorsitzende des Stadtjugendringes
einzuladen ist.«

Neubildung der Selbstverwaltung im Kreis

Wenden wir uns nun der demokratischen Entwicklung des Kreises Lörrach zu. Sie
verlief etwas anders als in den Gemeinden, denn am Anfang des Neubeginns stand die
Verwaltung ohne parlamentarische Kontrolle. Am 7. Mai 1945 wurde Dr. Möhricke,
Oberregierungsrat aus Konstanz, zum Landrat bestellt. Allerdings dauerte seine »Regierungszeit
« nicht lange, denn schon am 30. Sept. 1945 setzte die Besatzungsmacht Dr.
Möhricke als Landrat ab und steckte ihn sogar in das Internierungslager. Die genauen
Umstände sind heute nicht mehr bekannt, doch bedurfte es damals nicht viel, um bei den
Besatzungsmächten in Ungnade zu fallen. Es sei in diesem Zusammenhang nur an den
ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer erinnert, der von den Engländern als Oberbürgermeister
von Köln nach 1945 kurzerhand abgesetzt wurde.

Am 1. Okt. 1945 wurde Rudolf Kraus, Bürgermeister der Stadt Weil vor 1933, zum
Landrat bestellt. Er hatte dieses Amt bis 17. Febr. 1947 inne. In seine Amtszeit fiel also
auch die erste Wahl zur Kreisversammlung, wie der damalige Kreistag hieß. Diese wurde
vom Freiburger Innenministerium in Ubereinkunft mit der Besatzungsmacht auf Sonntag
, den 13. Okt. 1946 festgelegt. Wie wir uns erinnern, waren die Gemeinderatswahlen
bereits am 15. Sept. 1946. Die Arbeiten und Vorbereitungen für die Wahlen liefen bei
den einzelnen Parteien auf Hochtouren. Dabei muß man sich vorstellen, unter welchen
schwierigen Bedingungen damals ein Wahlkampf geführt werden mußte. Das Papier war
rationiert, Flugblätter konnten nur mit primitiven Hilfsmitteln hergestellt werden und
dergleichen mehr.

Im Amtsblatt der Landesverwaltung Baden des französischen Besatzungsgebietes
vom 20. Sept. 1946 Nr. 15 wurde die Wahl zu den Kreisversammlungen in Baden ausgeschrieben
. Dabei wurde auch die Zusammensetzung der Kreisversammlung entsprechend
der Größe des Kreises festgelegt. Im Artikel 4 dieser Verordnung Nr. 60 der Landesverwaltung
Baden hieß es: »Die Kreisversammlung tritt in zwei ordentlichen Sit-

73


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0075