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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 81
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0083
großen Gefahren ausgesetzt werde. Man bat die Kreisversammlung dringend, sich mit
aller Schärfe gegen diese von seiten der französischen Militärregierung geplanten Maßnahmen
einzusetzen.

Am 15. November 1953 waren Neuwahlen. Nun hieß das Gremium wieder Kreistag
und nicht mehr Kreisversammlung. Die Neuwahlen wurden mit den Gemeinderatswahlen
zusammengelegt.

Durch das neugeschaffene Land Baden-Württemberg wurde auch das Kommunalrecht
entscheidend geändert. Während bisher die reine Listenwahl vorherrschte, wurde
nun die Verhältniswahl mit der Persönlichkeits wähl dadurch verbunden, daß jeder Wähler
kumulieren und Panaschieren konnte. Das heißt, er konnte jedem Kandidaten bis zu
drei Stimmen im Rahmen seiner Stimmenzahl geben, und es war ihm erlaubt, Kandidaten
von einer Liste auf die andere zu übernehmen. Dieses System habe sich, so wurde in
einer Dienstbesprechung erklärt, im früheren Land Württemberg bewährt, so daß der
Gesetzgeber dieses Wahlverfahren für das ganze Land Baden-Württemberg übernommen
habe und es nun erstmals bei den Gemeinderats- und Kreistags wählen anwende. Im
Gegensatz zu den Gemeinderatswahlen wurde bei den Kreistagswahlen das rollierende
System nicht eingeführt, so daß alle Kreisverordneten auf sechs Jahre gewählt waren.

Auf Vorschlag der Verwaltung, wobei Kreisoberamtmann Weis federführend war,
beschloß der Kreisrat in seiner Sitzung vom 21.9. 1953 für den Landkreis Lörrach folgende
Wahlkreiseinteilung. Wahlkreis I früherer Bezirk Schönau 6 Mandate, Wahlkreis
II früherer Bezirk Schopfheim 7 Mandate, Wahlkreis III früherer Bezirk Lörrach Land 7
Mandate, Wahlkreis IV Lörrach Stadt 8 Mandate, Wahlkreis V Stadt Weil und Mark-
gräflerland 8 Mandate. Diese Wahlkreiseinteilung war neu.

Wie erinnerlich wurde bei den beiden vorangehenden Wahlen im Kreis jeweils nur ein
Wahlbezirk, nämlich der ganze Kreis festgelegt. Der Gesetzgeber ging bei dieser neuen
Regelung davon aus, daß möglichst alle Gebiete des Wahlkreises im Kreistag vertreten
sein sollen.

Folgende Parteien reichten für alle 5 Wahlkreise Vorschläge ein.

1. Sozialdemokratische Partei Deutschland

2. Freie Demokratische Partei

3. Christlich-Demokratische Union

4. Kommunistische Partei Deutschlands

5. Wahlgemeinschaft der Vertriebenen Deutschen, Flüchtlinge und Sowjetzonenflüchtlinge
6. Freie Wählervereinigung

Die 36 Mandate verteilten sich auf die sechs Wählergruppen wie folgt:
CDU = 12 Sitze
SPD = 9 Sitze
FDP = 9 Sitze

Wahlgemeinschaft der Vertriebenen = 3 Sitze
FWF = 3 Sitze
KPD = 1 Sitz

Absoluter Spitzenreiter in der Stimmenzahl war Bürgermeister Franz Dietsche aus
Todtnau mit 1.365 Stimmen. Ihm folgte Peter Hartmann, Bürgermeister in Weil, mit
1.303 Stimmen. Alle anderen Kandidaten blieben in ihrer Stimmenzahl unter 1000.
Recht interessant ist festzustellen, daß bei der damaligen Wahl die SPD und die FDP die
gleiche Zahl von Mandaten hatten. Dies hat sich in der Zwischenzeit sehr stark geändert,
denn im neuen Kreistag Lörrach, der 1979 gewählt wurde, verfügt die FDP nur noch
über vier Mandate, während die SPD 18 Sitze hat. Nach wie vor ist auch in diesem Kreistag
die CDU mit 22 Mandaten stärkste Fraktion.

Am 18. Januar 1954 war es dem Kreistag vorbehalten, den Kreisrat, wie nun der frühere
Kreisversammlungs-Ausschuß hieß, zu wählen. Die Zahl der Kreisräte wurde auf 10
festgelegt. Nachdem man sich in der Sitzung geeinigt hatte, die Kreisräte durch Wahl-

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