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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 101
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0103
Abb. 3: Das nach dem Brand von 1445 wieder aufgebaute Grenzacher Wasserschloß. Das Bild
zeigt das Gebäude kurz vor seiner teilweisen Zerstörung durch die Franzosen im Jahre 1689.
Heute steht nur noch der kleinere Seitenflügel.

Als Tag des Angriffs wurde der 14. September bestimmt. Um 3 Uhr morgens begann
man, die Schiffe und Flöße von Basel rheinaufwärts zu ziehen, und gleichzeitig setzten
sich die 3000 Mann auf dem rechten Rheinufer in Bewegung.

Als es Tag wurde, erkannten die Belagerten, daß das rechte Rheinufer besetzt war und
daß auf der linken Rheinseite Schiffe mit Sturmgerät zum Angriff bereit lagen. Neben
dem Hauptbanner hatten die Basler und Berner noch ein großes Schwert aufgerichtet,
das den Verteidigern der Festung anzeigen sollte, daß man jeden von ihnen nach der gewaltsamen
Einnahme hinzurichten gedenke.

Da der Turm der Burg zur Verteidigung kaum mehr gebraucht werden konnte und die
Ubermacht der Feinde zu groß war, boten die Österreicher die freiwillige Ubergabe des
Schlosses an. Im Lager der Berner und Basler war man zunächst noch uneinig über das
weitere Vorgehen. Doch endlich gewährte man der Besatzung einen Waffenstillstand,
und anschließend trafen sich die Unterhändler der beiden Parteien auf der halbverkohlten
Rheinbrücke zwischen dem Schloß und der Stadt.

Noch mußten aber die Belagerten längere Zeit in Todesangst ausharren, denn die Berner
waren gegen die Zusicherung des freien Abzugs. Von den Mauern der Festung flehten
daraufhin die Österreicher barhäuptig um Gnade. Sollte ihnen diese nicht gewährt
werden, dann würde man bis zum letzten Mann kämpfen und noch viele Berner und Basler
mit in den Tod nehmen.

Die Berner waren deshalb so unnachgiebig gestimmt, weil sie österreichische Adlige in
der Burg vermuteten und diesen den Tod geschworen hatten. Erst als man ihnen versicherte
, daß diese schon abgezogen seien, gingen sie auf die Ubergabe unter Zusicherung
des Lebens der Verteidiger ein. Wenn sich jedoch unter der Besatzung noch ein Edelmann
fände, dann würden sie sich nicht an die Abmachung halten.

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