http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0165
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Abb. 1: Liste von Fehlanzeigen 1758
Somit kommt 1811 der badische Erlaß, nach 55 Jahren nochmals an die Pfarrämter gerichtet
, recht spät, aber keineswegs ohne Grund. Der Boden gerade für das Römische
war doch inzwischen weiter aufbereitet worden.
Der Erlaß von 1811
Wir bringen zunächst den genauen Wortlaut (fol 149):
Ministerium des Innern./Landes Policey Departement./Carlsruhe den
15.nNovb.1811.
Nr 5387. Reproducentur (es werden wiedergegeben) acta die Aufsu/chung der Römischen
Alterthümer,/in dem Großherzogthum betr(effend) Beschluß/Das Kreis Directo-
rium erhält/die Weisung, durch die Dekanate/Von sämtlichen Pfarreyen und Cap/la-
neyen des Kreises, die bericht/liche Anzeige, über die Vorfindlichen/römischen Antiquitäten
, jedoch ohne/daß dadurch Kosten veranlaßt/werden, die Berichte darüber ein-
zu/sammeln.
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