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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 172
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0174
Alle provinzialrömischen Kunstwerke, um die es sich hier handelte, waren bescheidene
handwerkliche Zeugnisse ihrer Zeit. »Schönheit, edle Einfalt und stille Größe« nach
Winckelmann konnten sie weniger vermitteln. Diese Denkmäler durften im Grunde
nicht nur ästhetische Anregungen für Künstler sein und im Volk die Pflege eines klassischen
Kunstsinns hervorrufen wollen. Kernpunkt war doch, neben ihrer geschichtlicharchäologischen
Auswertung in Text und Zeichnung, ihre unversehrte Erhaltung für die
Nachwelt!

Julius Leichtlen hat das schon als Archivpraktikant 1816 in seinem Bericht an das
Kreisdirektorium unmißverständlich ausgesprochen (fol 345/346), als er sich darum bemühte
, neu entdeckten römischen Denkmälern im Durlacher Schloßgarten einen
sicheren, geschützten Platz zu verschaffen:

»Alle diese Steine würden die Sammlung des Durlacher Schloßgartens nicht verunzieren
; auf jeden Fall sollte ihnen ein sicherer Ort angewiesen werden, denn täglich arbeitet
entweder Sorglosigkeit bei der durch die Volksvermehrung überall nöthigen Erweiterung
oder Abbrechung der Kirchen, wo allein diese Alterthümer zu suchen sind (?), oder
leider geflissentliche Zerstörung an ihrem Untergang«.

Er wendet sich an die maßgebenden Männer, wenn er schreibt:
»Diese Vorwürfe treffen weniger den gemeinen rohen (wenig gebildeten) Landmann, als
vielmehr eine Klasse von Männern, denen man Achtung für Denkmäler zutrauen darf,
und die deßhalb nicht zu entschuldigen sind«.

In diesem Zusammenhang weist er auf die 1796 erfolgte gänzliche Zerstörung des Ell-
mendiger Aeskulaps hin und betont:

»... daß es nicht um Prachtwerke der Kunst, sondern um Beweise für die Landesgeschichte
zu thun ist«.

Wir wollen dem nicht viel hinzufügen. Unsere Denkmalschutzgesetze, die Museen
und die Tätigkeit der Ämter für Bodendenkmalpflege gründen sich auch auf diese Notwendigkeit
und damit auf das schon 1816 vorgetragene Anliegen eines Mannes, der dieses
dringende Problem klar erkannte und sich dafür einzusetzen wußte.

Freilich dauerte es in Baden noch 37 und in Württemberg 42 Jahre, bis durch Er-
lass am 27.4. 1853 Hofmaler von Bayer für das Großherzogtum Baden und am 10.3.
1858 Professor Haßlen, Ulm, für das Königreich Württemberg zu Konservatoren der
Denkmalpflege ernannt wurden.

Bildnachweis:

Abb. 1, 2, 3 Generallandesarchiv Karlsruhe, Signatur 236/1500
Abb. 4 Stadtarchiv Freiburg/Br.

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