Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
45.1983, Heft 2.1983
Seite: 177
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1983-02/0179
Der Titel einer vom Freiburger Stadtarchiv herausgegebenen Schrift zu einer Ausstellung
der Universitätsbibliothek über »Machtergreifung in Freiburg und Südbaden«
spricht ganz unbefangen eben von der »Machtergreifung«, aber eben nicht von einem
Datum, sondern von einer längeren Entwicklung noch nach dem 5. März 1933. In dieser
Schrift gibt es (S. 41) einen Abschnitt, der »Die Gleichschaltung der kommunalen Verwaltung
: Beispiel Freiburg« heißt. Hier wird das Wort Gleichschaltung mehrfach im
Sprachgebrauch jener Zeit und ohne Anführungszeichen verwendet. In Wirklichkeit hat
es sich nicht um eine Gleichschaltung der Selbstverwaltungsorgane der Gemeinden gehandelt
, sondern um eine Ausschaltung der Möglichkeit zu lokaler Selbstverwaltung.
Das Wort »Gleichschaltung« ist damals schon im Sinne einer Sprachregelung gebraucht
worden, die verharmlosende Ausdrücke zur Verschleierung der wirklichen Absichten
benötigt hat. Oder sollte es nicht bekannt sein, daß das Wesen der Tätigkeit des späteren
Reichspropagandaministeriums mit seinen Konferenzen bzw. Befehlsausgaben für die
Presse gerade in der Ausgabe solcher Sprachregelungen bestanden hat?

Noch im Jahr 1980 ist in einer hiesigen Regionalzeitung als Überschrift einer Meldung
zu lesen gewesen: »Die Minderheiten wehren sich gegen Gleichschaltung*, nämlich in
Frankreich. Ist es Gleichberechtigung, gegen die sie sich wehren? Oder was heißt das
Wort sonst? Hier scheint Gedankenlosigkeit oder böse Selbstzensur regiert zu haben,
man weiß nur nicht, ob sie dem Verfasser des Textes oder dem Redakteur anzurechnen
ist. Selbstverständlich handelt es sich in Frankreich nicht um Gleichberechtigung der
Minderheitensprachen mit dem Französischen, sondern um deren Ausschaltung, d. h.
deren Beseitigung. Daß diese Bemühungen Verstöße gegen die allgemeinen Menschenrechte
sind, sollte bekannt sein. Umso schlimmer wäre solche Selbstzensur. Feigheit als
Höflichkeit getarnt.

Man wird es keinem der an der Freiburger Schrift Beteiligten und auch nicht einer Redaktion
anlasten dürfen, daß so scharfe Unterscheidungen, wie wir sie aus gegebenem
Anlaß einmal geschildert haben, von ihnen nicht zum Ausdruck gebracht wurden. Der
Historiker steht eben immer wieder vor der Frage, ob er nun den Ausdruck der jeweiligen
Zeit wiedergeben oder ob er die Fraglichkeit des Ausdrucks hervorheben und irgendwie
unterstreichen soll. Aber das hängt natürlich auch sehr von der - auch zeitgebundenen
- Bewußtseinslage des Betreffenden und von der Wichtigkeit ab, die er
sprachlichen Formulierungen überhaupt beimißt. Wie schlimm es damit in den Tageszeitungen
aussieht, sollten diejenigen, die im Glashaus sitzen, eigentlich wissen, bevor sie
mit Steinen um sich werfen.

Berichtigung

Beim Gedicht »Hebels Ah schied von Lörrach« (S. 155) muß die Jahreszahl unter dem
Titel natürlich nicht 1971, sondern 1791 heißen.

Im Gedicht »Gespensterhaus in Lörrach« (S. 157) muß es in der zweitletzten Strophe,
5. Zeile, heißen: »haftet« statt »hastet«.

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