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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 1.1984
Seite: 90
(PDF, 35 MB)
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Herrschaft für 1262, als zum Besitz der Landgrafschaft Hachberg-Sausenberg gehörig,
ist daher unsinnig. Erst 1316 fiel die Herrschaft Rötteln durch Erbschaft an dieses Haus.
Und als auch dieses 1503 erlosch, fiel ihre Burg keineswegs »an die Markgrafen von Ba-
den-Durlach«, sondern an das Haus Baden, das sich erst eine Generation später in die
bekannten beiden Linien teilte. (Insoweit ist auf S. 18 falsch, was S. 17 richtig dargestellt
ist!).

2) Amtshoheit und Gerichtsbarkeit seien zusammengefaßt. Amtshoheit ist paradoxerweise
ein moderner Begriff. Die Hoheit übte der Landesherr persönlich aus. Der Inhaber
eines Amtes, etwa der Amtmann oder Landvogt, war dessen untertänigster Diener,
von Hoheit keine Spur. (Im Gegensatz zu heute, wo die Herren Minister [zu deutsch
»Diener«] Amtshoheit ausüben.) Auch mit der Gerichtsbarkeit hatten Amtsleute und
Landvögte nicht direkt zu tun, wie oben schon ausgeführt.

3) Die »Oberen Lande« der Markgrafschaft Baden umfaßten die Herrschaft Hachberg
(Hochberg), das Amt Sulzburg (später aufgehoben), die Herrschaft Badenweiler und die
Landgrafschaft Sausenberg und Herrschaft Rötteln. Erst nach dem Anfall jeweils an die
Hauptlinie kann von Ämtern gesprochen werden, da vorher die kleinen Gebiete wohl
direkt vom Hofe und seinen Beamten verwaltet wurden. Eine Ausnahme war vermutlich
Baden weder vor 1444. Erst nach dem Anfall an die badische Hauptlinie kann dann von
den kleinen Herrschaften (Badenweiler, Sulzburg) als Ämtern, von den großen (Hachberg
, Rötteln-Sausenberg) als Oberämtern gesprochen werden.

Auch unter diesen Gesichtspunkten ist ein Landvogt im Jahr 1382 völlig unwahrscheinlich
. Erst mit den burgundischen Heiraten, deren Heiratsgütern, der Erbschaft
der Grafschaft Neuchätel und der Übernahme burgundischer Hofchargen seit etwa 1450
sind solche Ämter und Landvögte eigentlich sinnvoll und notwendig geworden.

4) Schließlich sei noch der Hinweis darauf gestattet, daß in der Reihe der Landvögte
(S. 50 der genannten Schrift) anno 1546 Junker Ulrich von Hohenheim gen. Bombach
erscheint. Hier ist ein Druckfehler oder eine Falschschreibung abgeschrieben, die an sich
nicht erwähnenswert wäre. Die Person des Junker Ulrich Bombast von Hohenheim (er
war aus der Familie der Bombaste v. H.) aber verdient, richtig geschrieben zu werden,
weil er offenbar ein naher Verwandter der letzten Gemahlin des Markgrafen Ernst von
Baden-Durlach und vor allem des Theophrastus Bombastus von Hohenheim gen. Para-
celsus, des großen Arztes seiner Zeit, gewesen ist. Paracelsus war vielleicht 2 Jahre in der
unruhigen Zeit vor Einführung der Reformation in Basel, wo er, angefeindet von den
Schulmedizinern, auch praktizierte. 1528 hielt er, bevor er fliehen mußte, auch medizinische
Vorlesungen in deutscher Sprache, ein Skandal für die damalige Welt der Wissenschaften
. Die Universität Basel war damals wegen der Religionsstreitigkeiten schon in
Auflösung begriffen. Paracelsus hatte aber keinen Lehrauftrag. Es war seine Persönlichkeit
, sein ungewöhnlicher freiheitsdurstiger Charakter und die Faszination seiner unkonventionellen
Lehre, deretwegen sich seine Schüler um ihn scharten - ein Dorn im
Auge von Paracelsus' Feinden.

Abschließend sei gesagt, daß auch das hier gezeigte Bild der Ämter sehr kurzgefaßt ist
und durchaus manche Korrektur, Ergänzung, Veränderung erfahren kann. Erwünscht
wären weitere Darstellungen, die sich vor allem aus hochbergischen und Emmendinger
Quellen ergeben könnten. Für ein Amt Badenweiler vor 1444 wären vor allem schweizerische
Quellen zu suchen und auszuwerten.

Anmerkungen

1) Theodor Ludwig »Der badische Bauer im 18. Jahrhundert'

2) Staatsarchiv Basel-Stadt, Öffnungsbuch 38 b

3) Eitel Lutz »Zur Geschichte der Geburtshilfe in Freiburg i. Bgr.« in Schau-ins-Land 1976/77
S. 239 ff

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