Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 21
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0023
Auf den 17. Januar 1781 hatte in der Weidgerechtigkeits-Sache das Oberamt eine Tagfahrt
angesetzt und auch den Zeugen Mathis Mahler von Niedereggenen vorgeladen. Zu
dieser Tagfahrt, die Geh. Hofrat Groos präsidierte, waren erschienen von der klagenden
Gemeinde Vögisheim Stabhalter Balthasar Leininger, Gemeindeschaffner Joh. Schmak-
ker und Gerichtsmann Jos. Schumacher, von der beklagten Gemeinde Müllheim Vogt
Joh. Jakob Heidenreich und Stabhalter Nicolaus Blankenborn.

Die Kläger trugen vor, die Gemeinde Vögisheim habe von jeher das Recht, auf der
Müllheimer Markung zu weiden bis an den Müllheimer Bach und die Landstraße, so wie
auch die Müllheimer gleiches Weidrecht in dem Vögisheimer Bann bis an das Vögishei-
mer Bächlein, das sogenannte Kaibengäßlein und den ganzen Vögisheimer Wald ingleichen
Hach zu bis an den Rappen-Weg. Und sie bäten also, sie bei solchem Weidrecht auf
dem Müllheimer Bann zu schützen.

Die beklagten Vorgesetzten zu Müllheim antworteten hierauf u.a., es sei den Vögis-
heimern die Weidgerechtigkeit auf dem Acker und Mattfeld zwischen Müllheim und
Vögisheim niemals strittig gemacht worden, daß aber solches Weiden sich bis in den
Herberg, den Reggenhag und an die Landstraße erstreckt habe, sei so unerfindlich, daß
kein alter Bürger von einem solchen Weidrecht je gehört habe. »Und wenn es auch an
dem wäre, daß vielleicht der von den Vögisheimern aufgestellte Zeuge aussagen dürfte,
daß er vor 36 Jahre die Reben betrieben, so könne solches nur heimlich ohne der Müllheimer
Vorwissen, wie es bei manchem Feldfrevel möglich, geschehen sein, und folge
daraus keine rechtliche Befugnis. Sie wollten es auf die eidliche Anhör des Stabhalters
Weinmann zu Vögisheim ankommen lassen, ob er mit seinem guten Gewissen behaupten
könne, daß jemals die Vögisheimer Herde in dem Reggenhag und bis an die Landstraße
oder in der Rothe geweidet habe, und zwar als eine Gerechtigkeit«.

Die Aussage der Zeugen
Die Vorbereitung auf den Eid

Zunächst wurde der alte Stabhalter Weinmann von Vögisheim eidlich angehört, doch
seine Aussage »bis auf weitere Verfügung verschlossen« gehalten. Danach wurde der
Zeuge Mathis Mahler von Niedereggenen, nach dem er »laut der Anlage von dem Herren
Pfarrer zu Niedereggenen zu dem Eid synodal (kirchlich) ordnungsmäßig bereitet worden
, nach vorgängiger nochmaliger Warnung vor Meineid und Verlesung des verordneten
Gebets in Gegenwart der Parteien mit dem fürstlichen Landrecht vorgeschriebenen
Zeugeneid belegt, sofort nach Abtritt der Parteien vernommen.« Mathis Mahler war
Bürger und Waldbannwart zu Niedereggenen, ungefähr 53 Jahre alt, als Taglöhner und
Bannwart fand er sein Auskommen.

Interessant sind die Fragen, die an ihn gerichtet wurden, und seine Antworten. Es seien
einige zitiert: »Ob er von dem Ausgang der Waidstritts-Sache zwischen der Gemeinde
Müllheim und Vögisheim einen Nutzen oder Schaden zu gewarten (gewärtigen) habe
? - Nein! - Ob er einmal eine Herde zu Vögisheim gehütet habe und was für eine? —
Die Schaf- und Schweineherde. Wie lange? - Ohngefähr 6 Jahre lang. - Wie alt er damals
gewesen? - Elf oder zwölf Jahre, als er zur Hut gekommen. — Ob er mit solcher Herde
auch in die Müllheimer Reben gefahren? — Nein! Und wenn ihm auch allenfalls einzelne
Schafe in die Müllheimer Reben gekommen, so habe er sie gleich wieder herausgejagt,
ausgenommen, wenn es gefroren gewesen, habe er in dem kleinen Bezirk Reben, der
rechter Hand des Weges liege, den man von Müllheim nach Auggen gehe, die Schafe darin
weiden lassen, aber nicht alle Jahre... - Ob dieser Bezirk auf der Anhöhe des Bergs
oder jenseits der Anhöhe gegen die Landstraße liege? Oder wo sonst? - Wenn man von
des Müllers Niklausen Mühle an den Berg nach Auggen zugehe, liege der Bezirk Reben
auf der rechten Hand und sei damals seinem Ermessen nach etwa 8 Jucherten groß gewesen
, und zwischen diesen Reben und Müllheim sei noch ein großer Bezirk Feld gelegen.

21


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0023