Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 30
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0032
Fremde Herrschaftsgüter

Alte Urkunden im Gemeindearchiv

1453. Im Vögisheimer Gemeindearchiv findet sich als älteste der vorhandenen Urkunden
eine solche aus dem Jahr 1453 über die zu einem Staufener Lehen gehörenden Zinse.
In dem Inhalt der Urkunde geht es um einen Streit zwischen Rutsch Krepß und Othman
von Rötteln, als Stabhalter der Herrschaft Badenweiler, Hans Vögelin und Cunrat Mei-
ger von Vegeßheim (Vögisheim) namens der ganzen Gemeinde, einerseits und Thomann
Snewlin Berenlaup von Bolswihr (Bollschweil) andererseits. Die Kläger geben dem Beklagten
jährlich von einigen Grundstücken zu Vögisheim, »die von den Herren von
Staufen zu Lehen rühren«, Zinse und Gülten (für Grundstücksertrag), dagegen soll ihnen
der Beklagte »von des Banß (Bannes) wegen, der er da hatte«, jährlich einen Bannwart
geben und diesen entlohnen. Thoman von Bollschweil lehnt alle Verpflichtungen
ab.

Die Vögisheimer lassen vier Kundschaftsbriefe verlesen, von denen zwei vor Vogt und
Richtern zu Müllheim gegeben und von Heinrich von Neuenfels besiegelt sind. In diesen
Briefen sagen aus: Cunrat Waege von Vögisheim, Henny Dietzschly, Lienhart Metzger,
Michel Heintzmann von Ziezikon (Zizingen), Hans Caeppeller und Claus Küng; der
dritte Kundschaftsbrief, vor Vogt und Richtern zu Veltperg (Feldberg) gegeben und von
Othman von Tegernow besiegelt, »den man spricht Küng, Burgvogt zu Susemberg«
(Sausenburg), enthält die Aussagen von Henny Romer von Schallsingen, Ully Bregger,

^Vfc (

. |$ir Martinus ii

Su-'iw Sßf? H. i)£a$wt auf tom Bcfammuö,wrr

Briefkopf des Abtes Martinus II. von St. Blasien

3C


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0032