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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 33
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0035
5. »Gott der Allerhöchste durch leidige Kriegszeiten oder allgemeine Landbeschwerden
solches Unglück schickte, dass sie von Haus und Hof vertrieben würden, oder gar
nichts wachsen sollte, auf welchen Fall ihnen der Billigkeit nach, jedoch ohne Zwang,
sondern aus freiem Willen, ein Nachlaß angedeihen werden solle.«

6. Die Beständer alljährlich auf Martini, »des hl. Bischofs Tag«, geläuterte Ware, »Kaufmanns
Gut und Währschaft« auf den herrschaftlichen Fruchtkasten zu Staufen zu liefern
, und zwar 110 Muth Haber Neuenburger Mahs nebst alljährlich 225 Stück Eier
auf Mitfasten und 29 Blappert (1 Blappert = 2 Gulden 16 Kreuzer) an Geld. (Bei
Nicht-Einhaltung der Bedingung soll die Herrschaft befugt sein, den Bestands-Kontrakt
aufzuheben und die Güter an sich zu ziehen.)

Der Kontrakt mit Michel Mumpf

Nach dem am 11. März 1721 abgeschlossenen Kontrakt zwischen der Herrschaft
Staufen und dem Beständer Michel Mumpf zu Vögisheim auf neun Jahre hatte der Beständer
alljährlich auf Martini zu liefern: 80 Muth Haber, Neuenburger Mahs, gute
Kaufmannware und saubere Frucht »in einem Kasten anhero auf Staufen zu liefern«, auf
die Fasten 200 Eier und an Geld 29 Blappert.

Unterpfänder für den Lehengut-Zins

Aus einem Protokoll des Feldberger Gerichts vom 10. Januar 1754 ist zu entnehmen,
daß am 18. April 1730 Hans Jacob Schänzlin, Stabhalter, Bernhard Hurst und Mathis
Weinmann, sämtliche in Vögisheim, die Herrschaft Staufen wegen Lehengut-Zins versichert
und folgende Unterpfänder eingesetzt haben: »Der Stabhalter Schänzlin für die
Hälfte ein halb Viertel Reben im Krotten-Stollen, zwischen Bartlin Hügelin und Hans
Hurst, item ein Jüchen Acker Unter den Holdem, Vegiser Banns.«

Bernhard Hurst und Mathis Weinmann für die andere Hälfte, erstlich von Hans
Hurst, so zwei Teil und Mathis Weimann den Drittel, Bernhard Hurst setzt ein ein halb
Juchert Acker unter den Holdem, zwischen Mathis Weinmann und Meyes Hurst, ein
halb Juchert Acker im Hintern Rappenboden (Raben Boden), zwischen Meys Soland
und Martin Joner, item ein halb Viertel Acker auf dem Müdig (Mieding) zwischen Martin
Joner und ein Anwänder.

»Mathis Weinmann setzt ein: Ein halben Zweitel Acker auf dem Riß, zwischen Jos Joner
und Meys Soland, ein halb Juchert Acker allda, zwischen Moritz Frey und Meys Soland
, mehr ein halben Zweitel Acker allda zwischen Meys Soland und Hans Hechler.«

Die Größe der St. Blasischen Meyergüter

In den Akten rückt das Reichsstift St. Blasien mehr und mehr in den Vordergrund. Im
Jahr 1763 erhalten im Namen des »Hochwürdigsten des Heiligen Römischen Reiches
Fürsten und Herrn Meinrady, Abt des Reichsstifts St. Blasien auf dem Schwarzwald,
Herrn der Reichsherrschaft Bonndorf, der Herrschaften Staufen und Kirchhofen, Herren
zu Gurtweil und Oberried...« nach einem von dem »Erberzhofcaplan in vorder-
oesterreichischen Landen« abgeschlossenen Vertrag das Hof gut zu Lehen Stabhalter Jeremias
Weinmann, Bernhard Dörflinger und Hansjacob Koger um »225 gute frische Eier
nebst 56 Kreuzer in Geld auf Martini«.

Aus einer Urkunde aus dem Jahr 1794 erfahren wir Näheres über die Größe des St.
Blasischen Meyergutes zu Vögisheim. Dieses besteht aus 76 Juchert 1/8 Viertel Acker,
12 1/4 Matten und 1 Viertel 26 Ruthen Weinberg. (1 Juchert = 36 Ar, 1 Juchert = 4 Vier-

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