Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 67
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0069
denweiler gehörte, daher der verlangte Auszug nicht beigelegt werden kann«. Die Hof-
Domänenkammer genehmigt die vorgelegten Verträge mit dem Auftrag: 1. Das Ablösungskapital
mit 11453 Gulden 43 Kreuzer und die Zinsen ä 5 Prozent vom 1. Januar
1836 an in Rechnung zu vereinnehmen, 2. die Zehnterhebung für 1836 erstmals zu sistie-
ren (einzustellen) und 3. daß bei »dem nächsten Steuerab- und zuschreiben dafür zu sorgen
ist, daß das Zehntsteuerkapital dem Großherzoglichen Domänen-Fiscus abgeschrieben
wird«.

Der Staat gibt einen Beitrag

Am 18. Mai 1837 berichtet die Domänenverwaltung Müllheim der Hof-Domänenkammer
in Karlsruhe über den Staatsbeitrag zur Zehntablösung in Vögisheim, daß das
Zehntablösungkapital laut »hoher Verfügung vom 7. Oktober 1836« in Einnahmen mit
11453 Gulden 43 Kreuzer festgesetzt worden sei. »Hiervon berechnet sich der Staatsbeitrag
mit Zins und Zinseszins vom 1. Januar 1834 bis 20. Mai 1837 auf 2617 Gulden 18
Kreuzer«. Um die »höchstgefällige Anweisung« dieses Betrages bittet die Müllheimer
Domänen Verwaltung »gehorsamst«.

Erst zwei Jahre später gibt ein Aktenstück noch einmal Aufschluß über die Ablösung
des Zehnten in Vögisheim. Dabei handelt es sich um die Ablösung des der Pfarrei Auggen
in der Gemarkung Vögisheim zustehenden Nuß-Zehnten. In einem Schreiben der
Hof-Domänenkammer vom 17. Juli 1839 wird die Domänenverwaltung Müllheim ermächtigt
, »als Staatszuschuß zu obiger Zehntablösung ein Fünftel des Ablösungskapitals
von 149 Gulden 40 Kreuzer mit 29 Gulden 56 Kreuzer Zins und Zinseszins hieraus ä
4 Prozent für die Zeit vom 1. Januar 1834 bis 1839, also für fünf Jahre, 6 Gulden 29 Kreuzer
, zusammen 36 Gulden 25 Kreuzer nebst Zins ä 4 Prozent aus dieser Summe vom 1.
Januar dieses Jahres an bis zum Zahlungstage für Rechnung der Großh.
Zehntschuldentilgungskasse an den Bevollmächtigten Mathias Maier in Vögisheim zu
bezahlen«. (GLA 391/40035)

Das Ende der geistlichen Territorien

Wie die Säkularisation in Vögisheim praktiziert wurde

Das Ende der geistlichen Territorien, also des kirchlichen Eigentums an Grundbesitz
und Privilegien, bahnte sich, nachdem die Französische Revolution von 1789 bereits
Vorbilder gegeben hatte, schon im Frieden von Luneville vom 9. Februar 1801 zwischen
dem Deutschen Reich und der Französischen Republik an. In den Friedensbestimmungen
, die auf der Grundlage des Friedens von Campoformio (Friedenschluß zwischen
Österreich und Frankreich vom 17. Oktober 1797 in dem Dorf Campoformio in der italienischen
Provinz Udine) beruhten, gestand Österreich unter anderem in geheimen Artikeln
die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zu. Für den Verlust ihrer Besitzungen
auf dem linken Rheinufer sollten die deutschen Reichsfürsten innerhalb des
Reichsgebietes entschädigt werden. Den Breisgau gab Österreich dem Herzog von Mo-
dena. Auch trat Österreich das Fricktal nebst dem Landstrich zwischen Basel und Zur-
zach an Frankreich ab, von dem beides 1802 an Helvetien überlassen wurde.

Um die in Luneville getroffenen Friedensbestimmungen zu verwirklichen, wurde im
Oktober 1801 vom Reichstag in Regensburg eine außerordentliche Reichsfriedensdeputation
eingesetzt, die am 25. Februar 1803 ihre Verhandlungen abschloß. (Diese Deputation
hatte die Verteilung der säkularisierten geistlichen Länder und der Reichsstädte,
überhaupt die ganze Entschädigungsfrage zu ordnen.) Dieser Abschluß ist mit dem Na-

67


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0069