http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0007
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Der
Waldvergleich« wurde von den Mitgliedern des Gemeinderats, des Bürgerausschusses,
Unterbächler- und Oberbächler-Bürgern unterschrieben. 1839 trat der Vergleich in Kraft,
den
4. ) behält sich die Gemeinde das auf den 22 Morgen stehende Holz (7,92 Hektar) zur
Bezahlung der fraglichen Vergleichssumme vor.
5. ) jeder Berechtigte hat das ihm zufallende Stück Boden in seinen Kosten urbar zu machen
6. ) macht sich die Gemeinde verbindlich, alle auf dem Unterbächler-Wald haftenden
Schulden, sowie die wegen dem Pfaffenbölzlein entstehenden Prozeßkosten zu zahlen
, dagegen
7. ) erhält die Gemeinde den fraglichen Wald, wenn der Prozeß zugunsten der Vögishei-
mer Bürger unterhalb dem Bächlein ausfällt.«
Dieser Vergleich wurde der ganzen Bürgerschaft vorgelesen und, wie ihre Unterschriften
bezeugen, anerkannt. Es folgen die Unterschriften des Gemeinderats: Bürgermeister
Grenacher, Hunziger, Zimmermann, Henn, Joner; des Bürgerausschusses: Maler
, Walliser, Hurst, Joner und Ratschreiber Maler.
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