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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0013
Einer der Grenzsteine, der noch von dem » Waldvergleich' 1839 kündet. Er steht am Rand des Eich-
zialdes, der dort über dem Mattfeld, das von den Vögisheimern »Amerika' genannt wird, einen
rechten Winkel bildet. Der Stein zeigt die Kennzeichnung GV = Gemeinde Vögisheim mit dem
Hufeisen als Wappenzeichen und die Jahreszahl 1839. Die Rückseite deutet auf die Gemarkung

Müllheim hin.

Amtsrevisors Martin Dörflinger zu Müllheim handelnd) den Zeugen Wilhelm Schilling,
Lehrer in Vögisheim, und Johannes Frick, Bürger in Müllheim, aber in Vögisheim
wohnhaft, und namens des Gemeinderats Bürgermeisert Jakob Hurst, den Gemeinderatsmitgliedern
Jakob Hunzinger, Lorenz Henn und Friedrich Zimmermann sowie namens
des Bürgerausschusses Mathias Maler, Bauer, Johannes Hurst, Küfer, Mathias
Johner und Friedrich Walliser und den 38 Bürgern unter dem Bächlein der Vollzug des
Vergleichs vorgenommen.

In dem Verhandlungsprotokoll wird u. a. erwähnt: »Ehe jedoch der Vollzug (des Vergleichs
) geschehen konnte, mußte ermittelt werden, wer eigentlich Berechtigter zu dem
im Vertrag bedungenen Boden-Anteil und der Geldsumme sei.« Deshalb wurden (laut
der Anlage) 6 Bürger erwählt, um zu bestimmen, wer Anspruch an den fraglichen Waldboden
und den 100 Gulden Geld habe. Deren Resultat wurde jedoch nicht für richtig anerkannt
. Deshalb wurde am 28. Dez. 1839 die ganze Gemeinde darüber einvernommen.

Nach dem gefaßten Beschluß wurde mit 53 Stimmen gegen 4 Stimmen festgesetzt, daß
die in diesem Beschluß namentlich aufgeführten 38 Bürger unter dem Bächlein als berechtigt
angesehen werden sollen.

Auf jeden entfiel 1/2 Morgen

Im Verlauf der Verhandlung bescheinigen die 38 Bürer durch Unterschrift, daß der
»Vertrag richtig und der Wahrheit gemäß« sei und den Empfang der Waldbodenteile sowie
den Erhalt der 100 Gulden aus der Gemeindekasse. Ferner unterschreiben die Ge-

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