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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 16
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0018
Bürgeln, von der St. Johannis Breite aus, Stich von J. Schütz, 1841 Lithographie von C. R. Gutsch,
Lörrach, in »Das Badische Oberland* von Pfarrer J. J. Schneider.

Das Fischwasser der Burgvogtei

Ehemals gehörte das Fischwasser (des Klemmbachs), »welches bei der Müllheimer
Bruck anfängt und bis auf die Haard hinaus sich ziehet«, zum »Haus Rosenburg«. Seit
1741 ist die Herrschaft zuständig und das Fischwasser werde »durch die Burgvogtei verlehnt
«, das heißt verpachtet. So auch im Jahr 1789 wieder an Johannes Willin auf drei
Jahre für einen jährlichen Zins von 5 Gulden 24 Kreuzer.

Von den Mahlmühlen bis zu den Tabakmühlen
(Durch die Burgvogtei verliehene Güter in Müllheim und Vögisheim)

In der Herrschaft Badenweiler gab es Güter, die der Herrschaft zu eigen waren und
teilweise unter der unmittelbaren Aufsicht und Verrechnung durch die Burgvogtei standen
oder auch zum Teil fürstlich weltlichen Dienern »zur Beinutzung angewiesen« waren
. Darunter fielen die Mühlen der verschiedensten An. Dabei begegnen wir immer
wieder dem Begriff »Wasserfall«, »Wasserfall« betraf die Lohstampfen, die Mahlmühlen
, die öltrotten, die Sägemühlen, die Tabakmühlen, die Walkmühlen. So hatte ein Jeremias
Gmehlin für die Burgvogtei in Müllheim auf Martini von einer anno 1764 errichteten
Lohmühle 1 Gulden 30 Kreuzer zu entrichten. (Lohmühlen wurden zum Zerkleinern
der Rinden und Hölzer benutzt für die Lohgerberei und Extraktgewinnung für das
Gerben. Walkmühlen gebrauchte man zur Filzfabrikation). Hans Jerg Willin erhielt
nach einem fürstlichen Rescript vom 8. März 1764 die Erlaubnis, eine Lohstampfe zu er-

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