http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0019
Sulzburg. Nach einem Stich von Th. Bader, 1841. Lithographie von C. R. Gutsch, Lörrach, in 'Das
Badische Oberland' von Pfarrer J. J. Schneider.
bauen gegen einen jährlich darauf gelegten Zins von 1 Gulden 30 Kreuzer. Da der Bau
aber bisher nicht zustandegekommen ist, brauchte auch kein Zins bezahlt werden.
Ebenso erging es einem Vorhaben des »nunmehr verstorbenen Vogts Jakob Heidenreich
zu Müllheim«, der eine Lohstampfe, eine Weißmehl- und Gerstenmühle samt einer
Remle errichten wollte, wozu er nach einem am 13. Februar 1778 ergangenen fürstlichen
Rescript die Erlaubnis erhalten hatte. Da das Bauwesen nocht nicht vollendet worden
ist, unterblieb bisher eine Begutachtung (recognition).
In Vögisheim hatte Johannes Schänzlin von seiner Mahlmühle mit einem Rad auf der
sogenannten Hutmatte 7 Gulden 30 Kreuzer zu bezahlen. Diese Abgabe, die ehemals
von der fürstlichen Burgvogtei Rötteln bezogen worden ist, war seit 1783, dem Jahr, an
dem Vögisheim ob dem Bächlein zur Herrschaft Badenweiler kam, an diese zu entrichten
.
Jakob Huber, der in Müllheim eine öltrotte betrieb, hatte nach einer Rechnung aus
dem Jahr 1739 für das von der Gemeinde erteilte öltrottrecht 30 Kreuzer auf Martini zu
entrichten. Ebenfalls für eine öltrotte in Müllheim hatte Isac Gmehlin, »der obere Müller
«, nach einer 1756 aufgestellten Rechnung jährlich 30 Kreuzer zu bezahlen. Diese öltrotte
war von Martin Willin errichtet worden. Wilhelm Frick hatte von seiner 1775 neuerbauten
Sägemühle jährlich 5 Gulden 20 Kreuzer zu entrichten. Johannes Dorn, »der
Handelsmann von Müllheim«, besaß eine Tabakmühle hinter Badenweiler, »im Vogelbach
genannt«. Von dieser Mühle hatte er nach der 1772er Rechnung eines fürstlichen
Dekrets jährlich 1 Gulden zu bezahlen. Tobias Willin, »der Färber von Müllheim«, mußte
von seiner 1720 erbauten Walkmühle jährlich 4 Gulden 30 Kreuzer auf Martini an die
Herrschaft entrichten.
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