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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 18
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0020
Die Vögisheimer Mühle

Die Geschichte der Mühle zu Vögisheim liegt, soweit sie in frühere Zeiten zurückreicht
, im dunkeln. Erst im Jahr 1771 ist Näheres über sie zu erfahren und auch darüber,
daß schon zuvor einmal eine Mühle vorhanden gewesen sein muß. Unter dem Datum
»Vögisheim unter dem Bächlein, den 21. Junius (?) 1771« bittet Bernhard Dörflinger,
der »alte Stabhalter daselben« in einem an den Markgrafen gerichteten Schreiben, »zwischen
Vögisheim und Feldberg eine Mahl-Mühle anlegen zu dürfen«. Zur Begründung
erwähnt Dörflinger, daß die Mühle auch den Ortschaften Auggen, Feldberg und Rheintal
dienen könnte, daß er sie auf eigenem Gut erstellen könnte und »auch den Mattenbesitzern
an Wässerung ihrer Matten kein Abbruch geschieht«. Die Mühle käme in die
Hut-Matten zu hegen, also in den Bereich der Herrschaft Sausenberg-Rötteln.

In dem Genehmigungsschreiben des Markgrafen Carl Friedrich heißt es, daß Bernhard
Dörflinger zu Vögisheim, »in unserer Landgrafschaft Sausenberg gelegen«, gestattet
wird, »daß derselbige auf seiner eigentümlichen Matte, auf der Hut-Matten genannt,
eine Mahl-Mühle mit einem Rad« errichten darf. Bedingung ist, »daß der Mühlenbau auf
seine eigenen Kosten und nach Unserer Bauordnung von Stein« aufgeführt werde, daß
»zu einem ewigen ohnablässigen Wasserfall alljährlich 7 Gulden 30 Kreuzer zu Unserer
Burgvogtei Rötteln, und zwar jeden Jahres auf Martini richtig und ohne einigen Nachlaß
zu erlegen« sind.

Widerspruch der Müller von Müllheim und des Weilertals

Das Vorhaben von Bernhard Dörflinger, der in Jacob Schänzlin von Feldberg noch einen
Kompagnon gefunden hat, stößt bei den Konkurrenten in Müllheim und im Weilertal
auf heftigen Widerspruch. So wenden sich die Richter und Müller der Gemeinde
(Müllheim) in einem Schreiben vom 10. Juni 1772 an den Markgrafen mit der Bitte, »die
dem gewesenen Stabhalter Dörflinger zu Vögisheim und Jacob Schänzlin zu Feldberg erteilte
Erlaubnis, eine Mühle erbauen zu dürfen, wiederum aufzuheben«. Die Müller argumentieren
: »Es sind allhier sieben und in dem Weilertal oben so viel Mühlen befindlich
, von welchen die ganzen umliegenden Gemeinden an Mehl nicht nur hinlänglich
versorgt werden, sondern auch einige Jahre durch öfters mit Mahlen stille stehen mußten
, weil nicht immer Arbeit für alle diese vorhanden«.

Ferner wenden die Müllheimer Müller gegen die Erbauung einer Mühle zu Vögisheim
ein: »Die Mühle käme hinter Vögisheim zu liegen, wo dasjenige Bächlein herunter laufet
, das die allhiesigen (also Müllheimer Mühlen) drei niederen Mühlen treibet«. Würde
das Wasser bei der Vögisheimer Mühle gestaut, so müßte der Müller bei trockenen Zeiten
das Wasser viele Tage lang sammeln. »So lang nun das Wasser gesperrt wäre, müßten
allhier drei Mühlen dessen entbehren.«

Es ist anzunehmen, daß es vor der Eingabe des Dörflinger um einen Mühlen-Neubau
schon einmal in Vögisheim eine Mühle gegeben hat, denn in dem erwähnten Widerspruch
der Müllheimer Müller machen diese auf Abgaben aufmerksam, die sie für eine
verschwundene Mühle hätten aufbringen müssen. »Überdies«, so ist in dem Schreiben
an den Markgrafen zu lesen, »haben wir Müller wegen dem Verfall der ehemals zu Vögisheim
gestandenen Mühle die darauf bestandene Schätzung und Beschwerden übernehmen
müssen«.

Uber den Standort dieser einstigen Mühle und auch darüber, ob sie vielleicht in St.
Blasischem oder anderem grundherrschaftlichem Besitz gewesen ist, schweigen sich die

IS


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