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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 20
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0022
Akten aus. Sicher ist nur, daß sie durch Wasser betrieben worden ist, also in der Nähe
eines Baches gelegen haben muß.

Die Müller zu Müllheim führen zur Begründung ihres Widerspruchs gegen eine neue
Mühle in Vögisheim weiter an: »Vögisheim ist allhiesiger Gemeinde verbunden und das
zur Erbauung der Mühle, der Wasserräder, Kanäle und Weiher benötigte Holz würde
aus der gemeinschaftlichen Waldung genommen werden, welche durch immer fortdauernde
Abholzung bereits über die Maße geschwächt werde.«

Schließlich meinen die Müllheimer Müller, daß »das Wohl mehrerer Haushaltungen
der gewinnsüchtigen Begierde des bereits sehr vermöglichen Stabhalters von Vögisheim,
der keine Kinder, weder wirklich noch dergleichen inskünftig zu erhoffen hat«, vorzuziehen
sei.

Am 1. August 1772 ergeht von Carlsruhe aus ein Schreiben an das Oberamt und die
Burgvogtei Rötteln sowie an das Oberamt Badenweiler zu Müllheim, in dem es heißt,
daß Dörflinger nach der »gnädigsten Erlaubnis« bereits »den Anfang mit der Auferbauung
(der Mühle) gemacht hat; so hat es hierbei sein ungeändertes Bewenden«.

Aus einer späteren Akte, vom 11. April 1783, geht hervor, daß in der Nähe der Mühle
tatsächlich St. Blasien Grundbesitz hat, der von der Herrschaft Staufen eigentümlich
verwaltet wird. In der erwähnten Akte wird Johannes Schänzlin als derzeitiger Inhaber
der oberhalb von Vögisheim gelegenen Mühle ausgewiesen. Er möchte anläßlich »der
Erneuerung des Bereins über die der Herrschaft Staufen eigentümlich zugehörigen, jeweils
in ,Temporalbestand' (in gegenwärtigem Stand) vorhandenen Güter im Vögishei-
mer, Müllheimer und Auggener Bann einen Tausch eines Teiles seiner zu Lehen gegebenen
Güter seiner Schwester, der Alt-Stabhalters Bernhard Dörflingers Witwe vornehmen
«. In der Begründung seines Ersuchens erwähnt Schänzlin, daß er schon »mit mündlicher
Erlaubnis des zu Kirchhofen wohnhaft gewesenen Herrn Probsts von den im Berein
von 1670 beschriebenen Zweitel Matten im Thalacker Vögisheimer Banns zum Behuf
seines Mühlen-Gewerbes einen Teil zu einem Wasserbehältnis oder Weihers angelegt
« habe. Weil dies zur Betreibung seiner Mühle »auf gewisse Art unentbehrlich sei«,
so wünsche er, »daß ihm das ganze im Berein beschriebene Stück überlassen werde. Dieses
Stück hat folgende Grenzen: »Streckt landauf und ab gegen Rhein an den Bach, gegen
Wald an Jacob Lenzen Witwe, landauf spitz's sich aus auf den Bach, landab an den Krot-
tenstollen-Allmend-Weg«. Seine Schwester habe »eine andere, dem Gelände sowohl als
auch der Qualität nach jener Matte im Thalacker gleichkommende und wohl gar noch
bessere Matte einzusetzen sich anerboten«. Diese liegt in der sogenannten Hut-Matte.

Ob Schänzlins Ersuchen Erfolg gehabt hat, ist aus den Akten nicht zu ersehen. Es
wird lediglich vom Amt in Müllheim der zuvor geschilderte Tauschvorschlag des Mühlenbesitzers
in einer Abschrift von Rechnungsrat (bei Hebel »Schatzigsbleger«) C. A.
Gyßer bestätigt.

In späterer Zeit muß ein Jos. Schumacher auf der Mühle gewesen sein, denn im September
1817 ist von einer Erbschaft die Rede, bei der unter den Liegenschaften die Mühle
erwähnt wird. »In Gegenwart des Waisenrichters Schwarzwälder«, so berichten die Akten
, kommt es zu einer Erbteilung. Die Ehefrau des Jos. Schumacher ist im Dezember
1812 gestorben. »Aus der gewesenen Ehe ist ein Kind namens Maria Magdalena, 15 Jahre
alt, unter der Vogtmannschaft (Vormundschaft) des Jacob Rüdlin vorhanden. Wegen
Kriegsunruhen und sonstigen vielen Geschäften konnte diese Teilung nicht früher vorgenommen
werden«. An Liegenschaften, Häusern und Gebäuden werden aufgezählt: »Eine
Mahlmühle mit einem Mahlgang und eine Remle (Rennle=Fruchtreinigungsmaschine
) und ein darauf stoßendes einstöckiges Haus, samt Scheuer und Stallung und beinahe
eine halbe Jüchen Grasgarten, auch 18 Ruthen Krautgarten, ganz allein (alleinstehend)

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