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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 24
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0026
Zugleich ist von einem Johannes Hurst, Richter, die Rede; er wird als »Straußwirt der
Gemeinwirtschaft« bezeichnet und zahlt als Ohmgeld 30 Gulden. In der Zwischenzeit
scheint Johann Schänzlin auf dem »Ochsen« aufgezogen zu sein, denn in einem Markgräflichen
Schreiben vom März 1795 heißt es, daß Ochsenwirt Schänzlin sich anerbiete,
»dem Hurst seine Wirtschaftsgerätschaften nebst dem allenfalls noch vorrätigen Wein zu
einem billigen Preis abzunehmen«.

Im selben Jahr, am 2. April, bittet Johannes Hurst abermals um seine beständige Wirtschaftsgerechtigkeit
. Er habe fünf Jahre die Wirtschaft geführt und Schaden durch Einquartierung
in Kriegszeiten und »besonders der französischen Ausgewanderten« (Emigranten
) gehabt. Zuvor hatte Johannes Hurst schon im Jahr 1768 den Markgrafen um Erlaubnis
gebeten, »in seinem neu erworbenen Haus ein Gasthaus zum Löwen aufzumachen
. Die Kleine (Das Kleinsein) des hießigen Orts - der jedoch seit einiger Zeit sich
auch ziemlich vermehrt hat — wird meinem Gesuch umso weniger entgegenstehen können
, weil hauptsächlich die ziemlich starke Passage in dem nur eine Viertelstunde entfernten
Hauptort Müllheim und der Besuch der hiesigen Wirtshäuser von den Müllhei-
mer Einwohnern, die im hiesigen Bann in der Nähe des Orts einen starken Rebberg besitzen
, in Betracht zu ziehen ist«.

Diese Eingabe Hursts wie diejenige am 2. April des Jahres 1795 muß ohne Erfolg gewesen
sein, denn am 21. April 1795 wiederholt er seine Bitte um »beständige Wirtschaftsgerechtigkeit
«. Auch erwähnt er abermals, daß er die »hiesige Wirtschaft schon
fünf Jahre betrieben habe und - es schmerzt mich ferner, wenn ich auf all das Ungemach
hinsehe, welches ich, meine Frau und meine Kinder während der Kriegszeiten durch die
lästigen Einquartierungen besonders der französische Ausgewanderten, als Wirt allein
erdulden mußte, den durch sie erlittenen großen Schadens nicht einmal zu erwähnen. —
Waren vor einig und zwanzig Jahren auch zwei andere Wirtschaften etabliert, warum
sollte es denn jetzt, da sich inzwischen die Bürgerschaft vermehrt hat, nicht auch noch
angehen können? Ich bin ein sehr jungerger Mann von 32 Jahren und werde von keinem
beträchtlichen Güterbau (Landwirtschaft) abgehalten«. Johannes Hurst läßt nicht nach.
Am 3. Oktober 1795 schreibt er dem Markgrafen u.a.: »Der Müllbeimer Jahrmarkt ist
für die hiesigen Wirtschaften (in Vögisheim) das beträchtlichste Objekt des Erwerbs derselben
«. Er möchte für diese Tage die Erlaubnis des Wirtens haben.

Die Anwort darauf war: »Es soll keine zweite Wirtschaft in Vögisheim sein . . . wegen
des Reizes zum Wirtshaussitzen und den daraus leicht entstehenden Liederlichkeiten«,
was den Ortschaften gewöhnlich schädlich sei.

Die Bemühungen Johannes Hursts sind aber noch nicht zu Ende. In einer Aktennotiz
vom April 1798 wird erwähnt, daß Hurst vor einigen Monaten des alten Stabhalters Leininger
Haus durch Tausch erhalten habe und darin ein Gasthaus zum »Löwen« aufmachen
wolle. Schon 1768 hatte Hurst, wie berichtet, diese Absicht ausgesprochen und eine
entsprechende Bitte um Erlaubnis an den Markgrafen gerichtet.

Ebenfalls im April 1798 hat Stabhalter Joh. Jac. Zöllin die Bürgerschaft wegen der
Wirtschaft »so der Joh. Hurst darum angehalten hat, bei öffentlicher Gemeinde in Gegenwart
des Schänzlin von Kopf zu Kopf öffentlich abgehört und die Antwort erhalten:
Sie seien der Meinung, daß sie einen Gemeindswirt haben wollen, es hat auch keiner gesagt
, daß er etwas dagegen habe oder daß der Schänzlin allein wirren soll«.

Um sein Ziel zu erreichen, versucht es Hurst mit einer Sammlung von Unterschriften
derjenigen Bürger, »die wünschten, daß er wirten solle«. Eigenhändig unterschrieben
haben: Hs. Georg Gennenbach, Richter, Joh. Hechler, Richter, Mathias Bürgin, Richter
, Michael Schwarzwälder, Mathias Maler, Martin Wettlin, Georg Schumacher, Johannes
Maler, Jeremias Rüdlin, Johann Georg Hächler, Jeremias Koger, Martin Koger,

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