Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 27
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0029
Die »Krone*

Das erste Gasthaus »zur Krone« lag hinter dem alten Rathaus, heute Brunnenstraße
39. Zu dieser alten »Krone« gehörte neben dem ehemaligen Wirtshaus (heute bewohnt
von Lisette Hurst) eine Stallung und ein Scheune, an der über dem Tor noch zu lesen ist:
»Job. Jacob Zöllin 1800 AN Mar. Weimaennin«, das nebenan stehende Haus mit den Initialen
auf dem Türsturz »HZ-1809 - AMW«. Die Frau des ehemaligen Besitzers war eine
geborene Wenger. Ferner gehörte zur »Krone« außer Schöpfen das Haus unterhalb des
alten Rathauses mit dem »Tanzboden«. Dieses Haus wurde in jüngster Zeit abgerissen,
(siehe Zeichnung).

Fast zur gleichen Zeit wie der »Ochsen« taucht in den noch vorhandenen Akten die
»Krone« auf. So ersucht am 4. Juli 1724 ein Hans Georg Henner, Bürger zu Auggen,
beim Oberamt Rötteln um die Taverngerechtigkeit. In seinem Gesuch trägt er vor, er
wolle eine Behausung erbauen, »die zu einer Wirtschaft bequem ist«. Da »weder eine gemeine
Stube, noch sonst ein ordentlich Wirtshaus etabliert ist«. Sein Sohn hat Küfer gelernt
und soll die Wirtschaft übernehmen. Henners Wirtschaft liegt »nid dem Bächlein«,
also auf der Seite des Oberamts Badenweiler zu Müllheim. Henner erhielt die Taverngerechtigkeit
. Doch sein Sohn Jacob, Bürger zu Vögisheim, möchte einige Jahre später auf
das Tavernrecht verzichten, das »auf dem von seinen Eltern erblich heimgefallenen Haus
ruht«, da »ich als ein unbemittelter Mann meine Nahrung meistens mit Taglöhnen und
sonsten suchen muß, folglich wenig zu Haus sein kann, ohne gänzliches Verderben mir
nicht gestatten kann, die mir von der Gemeinde mit Gewalt aufgezwungen werden wollende
Wirtschaft in Übung zu bringen«.

In der folgenden Zeit scheint weder der »Kronen«-Wirt, noch der »Ochsen«-Wirt
Lust zum Wirten gehabt zu haben. Denn im Juli 1821 begründet Jobannes Zöllin seine
Bitte an das Kreisdirectorium um Verleihung einer ständigen Wirtschaftsgerechtigkeit
u.a. wie folgt: Der Ort Vögisheim zähle 72 Bürger und liege an der Straße, welche durch
das Eggenertal nach »den vorderen und die übrigen rückwärts liegenden Orte« führe. Eine
einzige Wirtschaftsgerechtigkeit, nämlich jene »zum Ochsen« existiere hier, deren
Besitzer sie aber seit sieben Jahren weder ausübe, noch verlehnt habe, überhaupt aber
keine Lust zeige, sich mit Wirten abgeben zu wollen«. Weil doch ein Wirt im Ort sein
müßte und laute Klagen dadurch veranlaßt würden, daß der einzige Schildbesitzer
Schänzlin letzteren einzog, so sah ich mich schon vor sieben Jahren aufgefordert, um die
Wirtschaftsgerechtigkeit nachzukommen, die mir auch auf unbestimmte Zeit und auf so
lange Zeit bewilligt wurde, bis Wirt Schänzlin sein Recht wieder ausüben werde.« Er habe
seine mit seinem Vetter Vogt Zöllin gemeinschaftlich besitzende Wohnung zur Wirtschaft
eingerichtet und seit sieben Jahren »gewiß zum Lobe« gewirtet. Nun wünsche er
diese unbestimmte Wirtschaftsgerechtigkeit in eine bleibende verwandelt zu sehen. Unter
den Gründen erwähnt Zöllin, er »würde hierdurch in Stand gesetzt werden, die eigenen
Weinerzeugnisse zu verwerten und meiner Familie Unterhalt sichern zu können«.

Zöllins Gesuch wird in einem Schreiben an das Bezirksamt vom Ortsgericht (wohl
wegen Vogt und Stabhalter) und den Richtern Schumacher, Heller und Koger bestätigt
und unterstützt. In dem Schreiben heißt es u.a.: »Wann sich der Johannes Zöllin nicht
auf Aufforderung von den Bürgern um die Wirtschaft gemeldet, so müßten wir ohne
Wirt sein. Weil die sogenannte Kanderner Bergstraße mitten durch den Ort gehet und
die vielen rückwärts hegenden Amtsorte ihren Weg nach Müllheim durch den Ort nehmen
müßen, so müßten auch Wirte im Ort sein«.

Auch das Bezirksamt tritt beim Directorium des Dreisam-Kreises in Freiburg für die
Erteilung des Wirtschaftsrechts an Zöllin ad dies vitae, auf Lebenszeit, ein.

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