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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 29
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können einander nicht verderben, weil beide Besuche haben und keiner allein von der
Wirtschaft leben muß, denn Schänzlin und Zöllin sind Leute, die einen beträchtlichen
Acker- und Weinbau als Hauptnahrungszweig betreiben. Zöllin insbesondere, ist ein
vermöglicher, dabei aber auch ein sehr rechtlicher Mann, der Unordnung nicht leidet. Er
kann die Wirtschaft gut einrichten, aber desfalsige Kosten kann er nicht aufwenden,
wenn er nicht zu einer eigenen Wirtschaft berechtigt wird«.

Daraufhin beschließt das Directorium des Dreisam-Kreises in Freiburg, »daß unter
den vorgetragenen Verhältnissen dem Johann Zöllin die erbetene ständige Wirtschaftsgerechtigkeit
bewilligt werde. Gegen diesen Beschluß erging im März 1822 Rekurs-Anzeige
in Sachen des Ochsenwirts Jacob Schänzlin gegen die dem Vogt Zöllin bewilligte
Schildgerechtigkeit.

Ob der Einspruch Erfolg oder keinen Erfolg hatte, ließ sich aus den Akten nicht entnehmen
, zumal neue Personen auf die Bühne traten.

Im Februar 1840 richtet Bürgermeister Ernst Grenacher die Bitte an das Bezirksamt
um persönliche Konzession zum Wirtschaftsbetrieb. »Durch die Vermögensteilung
meiner Schwiegereltern wurde mir die Realwirtschaftsgerechtigkeit zur »Krone« übergeben
, und da ich glaube die gehörigen Eigenschaften zum Betrieb derselben zu besitzen
, so bitte ich, mir die Konzession auf meine Person zu erteilen«. Die Gemeinderäte
Zimmermann, Hunziger und Henn bezeugten »am gleichen Tag«, daß der Bittsteller
zum Wirtschaftsbetrieb durchaus fähig und geeignet sei. Im März 1840 wird Bürgermeister
Ernst Grenacher die Konzession erteilt.

Die neue »Krone« entsteht

Im Januar 1842 bittet Kronenwirt Ernst Grenacher die »Regierung des Oberrhein-
Kreises« um Bewilligung zur Transferierung (also Verlegung) seiner Wirtschaft. »Ich bin
Eigentümer des Kronenwirtshauses und entschlossen, dasselbe samt allen dazugehörigen
Gebäulichkeiten zu verkaufen, dagegen im Anfang des Dorfes an der Müllheimer
Straße auf meinem eigentümlichen Grund und Boden ein neues Wirtshaus zu erbauen«.
Statt einer Beschreibung der inneren Einrichtung des Hauses legt Grenacher einen Plan
bei mit der Bemerkung, aus diesem zu ersehen, »daß das neue Haus zum Wirtschaftsbetrieb
sich vorzüglich eignen wird«. Auch vermöge er bei seinen Vermögensverhältnissen
das Haus den Bedürfnissen des Publikums durchaus entsprechend einzurichten.

»Durch die Gewährung meines Gesuchs«, so bemerkt Grenacher, »entsteht ein weiterer
nicht zu übersehender Vorteil. Wenn ich nämlich mein Haus, welches aus drei unter
sich zusammenhängenden mit Scheune und Stallung versehenen Gebäuden besteht, verkaufen
kann, so erhalten drei Familien ohne weitere Nebenkosten Wohnungen und die-
M ; V orteil ist um deswillen wichtig, weil in Vögisheim die meisten Wohngebäude überfüllt
sind«.

Dem Gesuch beigefügt ist eine Stellungnahme des Gemeinderats (Hurst, Bürgermeister
, Gemeinderäte Hunziger, Henn, Zimmermann), in der es heißt, daß sich der Platz
unterhalb dem Ort, an der Straße nach Müllheim, zur Erbauung eines Wirtshauses eigne
und daß wegen der Verlegung der Wirtschaft der Gemeinderat keine Einwendungen zu
machen habe.

Auch das Bezirksamt unterstützt das Gesuch des Kronenwirts. Die Regierung des
Oberrheinkreises in Freiburg bewilligt am 1. März 1842 Grenachers Vorhaben »unter
der Voraussetzung, daß der fragliche Neubau nach dem vorgelegten Plan hergestellt
wird«.

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