http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0036
zur Zeit absolut nichts zu machen, weil die Löhne hoch und die Zeitverhältnisse sehr ungünstig
sind. Aus demselben Grund kann aber auch ein Pächter seine Rechnung nicht
finden, weil eben das ganze Bauwesen (das Gebäude der Krone) ein sehr großes und auf
einen flotten Wirtschaftsbetrieb eingerichtet ist. Wann ich noch einige Zeit Frist habe, so
könnten sich die Zeitverhältnisse wieder bessern und es ließe sich dann auch beurteilen,
ob mein Töchterchen Neigung haben und sich eignen würde zum Wirtschaftsbetrieb«.
Ein Verkauf des Anwesens sei zur Zeit nicht möglich.
Drei Jahre später, am 20. Februar 1889, beschäftigt sich der Bezirksrat erneut mit dem
Gesuch Kallmanns um weitere Verlängerung der Ruhefrist für die »Krone«. Bezirksräte
sind: Blankenborn von Schliengen, Seuffert von Müllheim, Kurz von Auggen, Leonhardt
von Malsburg, Sick von Dattingen, Heidenreich von Müllheim, Hollenweger von
Feldberg und Engler von Laufen. Die Ruhefrist wird auf weitere drei Jahre gewährt.
Nach dem Verwaltungssportelgesetz (Sportel = einzunehmende Gebühren) wurde
vom Bezirksamt für die »Fristung bezüglich der Realgastwirtschaft« eine Taxe von 50,-
Mark verfügt. Gegen den Ansatz dieser Taxe beschwert sich Kallmann und bittet das Bezirksamt
um Streichung dieser Taxe, sofern dieses sich nicht dazu berechtigt halte, möge
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