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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 36
(PDF, 34 MB)
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wähnt. Dagegen habe für immer in Müllheim sein Sohn Georg Friedrich gewohnt. Er erhielt
im Jahr 1718 von Markgraf Karl Wilhelm gegen einmalige Zahlung von 180 Gulden
und einen jährlichen Wasenzins (als Wasenmeister) von 5 Gulden den Dienst aufs neue
als Erblehen übertragen. Dies blieb in der Familie, bis Posthalter Georg Adolf Heidenreich
den Dienst verkaufte. Die Nachfolger stammten aus verwandten Familien, zuerst
Georg Friedrich Vollmar von Rötteln, dann G. F. Frank. Bei den Nachkommen des
letzteren blieb der Dienst bis in die neue Zeit.

In der Bestallungsurkunde des Frank vom Jahr 1774 sind folgende Taxen angegeben:
»Von einer Person mit dem Strang zu justifizieren 5 Gulden, mit dem Rad 10 Gulden,
mit dem Feuer 2 Gulden, mit dem Schwert 4 Gulden, an Pranger stellen 1 Gulden, mit
Ruten streichen 1 Gulden, mit der Folter aufzuwarten 1 Gulden, würklich zu torquieren
(drehen, krümmen) 2 Gulden. Bei Selbstmördern sollte er mit den Angehörigen abmachen
, doch durfte er nicht über 20 - 30 Gulden verlangen. Für ein Stück Vieh anzutun
und zu verbrennen 2 Gulden, nebst weiteren Gefällen. Dagegen muß er der Burgvogtei
jährlichen Wasenzins geben 5 Gulden Reichswährung.« In einem Bericht der Amtskasse
-Verrechnung Müllheim vom 6. Oktober 1826 werden noch Einzelheiten über die Taxe
bei Selbstmördern erwähnt. Danach erhält der Scharfrichter »für die Hin wegschaffung
eines unvermöglichen Selbstmörders 10 Gulden; hat derselbe aber Vermögen, so ist
es dem Erblehenträger resp. Nachrichter überlassen, mit dessen Verwandten oder Erben
zu unterhandeln, jedoch darf sich der Betrag nicht höher als auf 20 - 30 Gulden belaufen.
Übrigens ist in beiden Fällen alles dasjenige, was der Entleibte in seinen Kleidern hat, des
Erblehenträgers (also des Scharfrichters) Eigentum«.

Für das Wegführen eines Decoliierten (Geköpften) kassiert der Scharfrichter 1 Gulden.

Der Name Frank begegnet uns unter den Scharfrichtern erstmals in Rötteln, wo im
Jahr 1716 für Nikolaus Frank ein Erblehenbrief auf dieses Amt ausgestellt worden ist.
1723 folgte als Scharfrichter ein Johann Georg Frank. Wie bei Dr. Wilhelm Feldmann,
Lörrach, in der 1965 von der Gemeinde Haagen herausgegebenen Chronik von Rötteln -
Haagen von Fritz Schülin erwähnt, hatte nach einer Aktennotiz Scharfrichter »Georg
Adolf Heidenreich den Rötteler Dienst aufgegeben und sich als Scharfrichter in der
Herrschaft Badenweiler zu Müllheim niedergelassen«. Sein Nachfolger in Rötteln wurde
Georg Michael Vollmar (Rufname »Jörg«). Er hatte die 1707 geborene Tochter Anna
Maria des Scharfrichters Heidenreich zu Müllheim geheiratet und war vorübergehend
als Nachfolger seines Schwiegervaters Scharfrichter der Herrschaft Badenweiler. Er
überließ dieses Amt dann seinem noch ledigen Schwager Georg Adolph Heidenreich in
Müllheim und übersiedelte ins Hasenloch (das Scharfrichterhaus außerhalb von Haagen
), wo Oheim und Großvater seiner Frau als Scharfrichter gewohnt hatten. Seine
Schwägerin Heidenreich aus Müllheim heiratete 1735 Georg Friedrich Frank, Scharfrichter
zu Teningen«.

Der Vögisheimer Frank, Georg Adolf, Scharfrichter und Wasenmeister, hatte große
Schwierigkeiten um die Erlangung des Heimatrechts. Es entstand ein Akten-Krieg zwischen
Müllheim und Vögisheim, der bis zum Ministerium des Innern in Karlsruhe hinaufreichte
. Aus einer Rekurs-Beschwerde der Stadtgemeinde Müllheim an das Großherzoglich
Badische Direktorium des Dreisamkreises in Freiburg aus dem Jahr 1830 geht
hervor, daß Frank wohl »früher Bürgerrechte in Müllheim besessen hatte, von ihnen
aber seither keinen Gebrauch gemacht hat, sondern sich schon über 29 Jahre in Vögis-
heinxaufhält. Nachdem seine Kinder herangewachsen, die jetzt auswärts in Diensten stehen
«, so lesen wir in der Rekurs-Beschwerde u. a., »kommt er auf einmal und begehrt
für solche von der Stadt Müllheim Heimatscheine, die ihm aber wohlweislich das Bürgermeisteramt
mit Recht versagte«. Müllheim vertrat die Ansicht, daß nach dem ent-

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