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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 39
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0041
Frau. Nach seiner Tat verließ er, ohne etwas mitzunehmen, das Haus der Ermordeten
und ging in Richtung Vögisheim davon. Dies wurde von drei Zeugen beobachtet.

Vier Tage und Nächte trieb sich nun Willin herum. Am 22. November, gegen fünf Uhr
abends, klopfte er beim Badwirt am Fenster seines Badzimmers und erhielt von diesem
Brot und Wein. Willin war schon in der Nacht vom 21. auf den 22. November in das
Badzimmer eingestiegen und den ganzen Donnerstag bis abends darin geblieben, und
auch die folgende Nacht hatte er sich auf diese Weise im Badhaus einquartiert. In der
Nacht vom 23. auf den 24. November rief er zwischen Neuenburg und Steinenstadt, in
der Nähe eines Wuhrs, den Grenzaufseher Schirmeier mit »Wer da!« an, und als dieser
auf den Platz zuging, von woher er angerufen wurde und Willin den Schirmeier bewaffnet
sah, sprang er in das nahegelegene Wuhr. Bald darauf hörte der Grenzaufseher, wie
ihm Willin mit lauter und fester Stimme den schwäbischen Gruß entbot. Des weiteren
sahen vier Neuenburger den Willin ohne Kopfbedeckung in einem Gebüsch am Rhein.
Willin hatte nämlich seine Mütze am Tatort des Mordes verloren.

Endlich am 24. November fand der auf der angeordneten Streife begriffene Tobias
Thomen im Roßberg 1) (vielleicht auch Josberg?) den Willin in einer Vertiefung liegen
und nahm ihn fest.1'

Nach Einlieferung in das Amtsgefängnis in Müllheim gestand Willin in seinem ersten
Verhör seine blutige Tat ein. Am 18. Juni 1839 wurde er dann durch das Großherzogliche
Hofgericht des Ober-Rheinkreises zum Tode durch öffentliche Hinrichtung durch
das Schwert verurteilt. Eine Rekursbeschwerde, von seinem Verteidiger Martin ausgefertigt
, in welcher die Zurechnungsfähigkeit im Moment der Tat bestritten wurde, wurde
vom Gericht verworfen und das Urteil bestätigt.

Erwähnt sei noch, daß Willin während seiner Haft aus dem Gefängnis ausgebrochen
war, aber am gleichen Tag wieder festgenommen werden konnte.

Anmerkung zu 1)

Der Verfasser der »Flurnamen der Stadt Müllheim«, Werner Fischer, berichtet von einem Gewann
»Rosen«, das 1496 erwähnt wird als »oben an der Zibelgassen by der Rossen«, in späterer Zeit ein
Weiher beim Schwimmbad. Der Weiher wurde zum Hanfrötzen-(rossen) benutzt. Durch Einweichen
in Wasser wurde der Hanf zur Bearbeitung vorbereitet. Aus der Zibelgassen, später Züglin-
weg, ist heute der Ziegelweg geworden, von der Badstraße unter der Rothe vorbei zur Ziegelhütte.

Die letzte Hinrichtung mit dem Schwert

Mit dem Datum vom 12. Oktober 1839 wurde der Hinrichtungsbefehl vom Justizministerium
in Karlsruhe dem Großherzoglichen Hofgericht des Oberrheinkreises zugesandt
mit dem Bemerken, es sei dem Inculpaten (Beschuldigten) neben der Verwerfung
seines Rekurses das Urteil zu eröffnen und die Todesstrafe vollziehen zu lassen. Dem
Amt Müllheim wurde besonders empfohlen, »darauf zu achten, daß der Vollzug auf eine
diesem ernsten Akte der Gerechtigkeit entsprechende Weise bewirkt und alles vermieden
werde, was bei den Verständigeren im Volke Anstoß erregen könnte«.

Uber die Hinrichtung selbst schrieb der Chronist Sievert wie folgt: »Die Vollstrek-
kung des Todesurteils geschah auf dem Felde unterhalb der Kinzigraine (am heutigen
Autobahnzubringer - Schwarzwaldstraße) vormittags halb elf Uhr; die berittene Ehrengarde
hielt das Schafott umstellt und eine gewaltige Menschenmenge aus Nähe und Ferne
sah zu, wie Scharfrichter Frank von Vögisheim die Exekution rasch und mit sicherer
Hand vollzog«.

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