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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 47
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0049
das aus 1 1/4 Klafter (1 Klafter = vier Ster) bestehende Bürgerholz mit 7 Gulden 30
Kreuzer berechnet. Im Jahr 1827 hatte das Bürger-Einkaufsgeld für Mannspersonen 20
Gulden betragen und für »Weibspersonen« 10 Gulden.

Eine Stabhalter-Wahl mit Ärger

Das Bächlein, das mitten durch das Dorf Vögisheim floß, stiftete nicht immer Frieden.
Wegen der Zuteilung des Dorfes zu der Herrschaft Badenweiler und zur Herrschaft Röt-
teln zu etwa halben Teilen kam es dann und wann einmal zu Auseinandersetzungen zwischen
beiden Herrschaften. So auch bei einer Wahl des Stabhalters zu Vögisheim im Jahr
1727. Diese Wahl fand unter dem Oberamt Rötteln statt, und zwar wurde die gesamte
Gemeinde Vögisheim, also auch der Gemeindeteil »unter dem Bächlein«, der zur Herrschaft
Badenweiler gehörte, aufgefordert, in Auggen zu wählen. Auggen war damals als
Vogtei für Vögisheim zuständig.

Wörtlich hieß es in der Aufforderung, es wurde »die gesamte Gemeind anhero beschieden
und ihr Vota (Stimmen) eingenommen«. Wahlberechtigt waren 41 Männer von
Vögisheim, und zwar: Stabhalter Schänzle, Wilhelm Gisin, Hans Jacob Koger, Heinrich
Dannemann, Hans Kaimas (n), Johs Schumacher, Bartlin Hügelin, Hans Hörmann,
Hans Georg Leimstohl, Moritz Frey, Johannes Schorb, Bernhard Hurst, Matthis Weinmann
, Hans Hechler, Jeremias Hurst, Jacob Leininger, Jeremias Soland, Heinrich Gisin
, Jacob Thal, Daniel Schaidecker, Joh. Ellenrieder, Claus Vogt, Hans Mumpf, Michel
Mumpf, Hans Georg Schumacher, Hans Scholer, Jung Hans Hurst, Nicolaus Heller,
Joh. Wöhrle, Hans Georg Uhlin, Jacob Fingerle, Sigmund Vogler, Wilhelm Gisin, Andres
Schmid, Joh. Schuler, Hans Feyel, Hans Jacob Hurst, Ulrich Wittmer, Rudolph
Schäublin, Hans Georg Henner, Michel Grässlin.

Von diesen 41 Vögisheimer Männern entfielen die meisten Stimmen auf Jeremias
Hurst, nämlich 21, Werner Hurst erhielt 11 und Johannes Schuler 4 Stimmen. Von dem
gewählten Jeremias Hurst heißt es in den Akten, daß er »in dasiger Gemeind den Ruf eines
verständigen Mannes hat«. Bisher war Jacob Schanzlin Stabhalter gewesen.

Wie schon erwähnt, gab es wegen dieser Wahl Streit zwischen den Oberämtern, weil
Badenweiler übergangen und nicht mitgewirkt hatte. Das Oberamt Badenweiler hat dem
Oberamt Rötteln »eine schriftliche Protestation eingeschickt« und sich darüber beschwert
, »daß man die Wahl einseitig traktiert und sie ohne seine Zuziehung vollzogen
worden sei«. Auch habe man »Vögisheimischen Untertanen verboten, »wann je der neue
Stabhalter confirmirt werden sollte, bei dessen Vorstellung zu erscheinen«.

Den Vögisheimern scheint der Streit der Oberämter gleichgültig gewesen zu sein,
denn sie erklären in einem Schreiben, das von dem alten Stabhalter H. J. Schanzlin unterschrieben
ist, daß bei einer Wahl des Stabhalters »das Oberamt Badenweiler niemal dabeigewesen
ist, das werden die unterschriebenen Einwohner (es folgen zwölf Unterschriften
) bei ihrem Gewissen bezeugen, unterhalb dem Bächlein als wie oberhalb.«

Wie der Streit zwischen den Oberämtern beigelegt worden ist, entzieht sich unserer
Kenntnis. Hauptsache für die Vögisheimer, daß sie einen neuen Stabhalter haben wählen
können, und der hieß Jeremias Hurst.

Vorbildliches soziales Verhalten

Am 22. März 1794 wurde das »Meiergut des Reichsfürsten zu St. Blasien« auf sechs
Jahre gegen einen jährlichen Bestandszins an Geld versteigert. In der Bekanntgabe dieser

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