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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 48
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0050
Versteigerung wurde die Bürgerschaft »daran erinnert, Bedacht darauf zu nehmen, daß
die Vermöglichsten nicht alles ersteigern, sondern den weniger Bemittelten auch etwas
zukommen lassen«.

Steigerer waren: Johs. Schumacher, Martin Koger, Bernhard Sichler, Jeremias Weinmann
, Mathis Leininger, Jacob Heller, Georg Hechler, Jacob Schumacher, Johannes
Hurst, Richter Christian Friedrich Gebhardt, Hans Jacob Kaltenbach, Stabhalter Joh.
Jacob Zöllin, Mathis Johner, Stabhalter Leininger, Michel Schwarzwälder, Jacob Walliser
, Müller Schanzlin.

Auch die Haltung des Wucherstiers (Gemeindefarren) und Ebers wurde vergeben.
Die Güter sind wie folgt beschrieben: Rappen-Zelg, Ries-Zelg, Wald-Zelg.

Am 30. Mai 1800 war eine abermalige Versteigerung des St. Blasischen Meyergutes in
Vögisheim auf neun Jahre.

Jüdisches Schicksal vor über 200 Jahren

Wie schwierig es in früheren Zeiten gewesen ist, in einer Gemeinde das Heimatrecht
zu erlangen oder in der Gemeinde aufgenommen zu werden, ist schon in dem Kapitel
»Heimatrecht« ersichtlich geworden. Besonders schwierig war es für einen Juden, in einem
Dorf oder in einer Stadt aufgenommen zu werden. Noch vor über 200 Jahren war
die Anzahl der in einer Stadt oder in einem Dorf wohnenden Juden genau festgelegt. War
die Zahl erreicht, so durfte weder von auswärts ohne weiteres ein Jude hinzuziehen noch
durften die Söhne der jüdischen Familien in den betreffenden Ort heiraten, sondern
mußten um das sogenannte »Schutzrecht« in einer anderen Gemeinde und beim Landesfürsten
nachsuchen, eine Angelegenheit, die, wie das Vögisheimer Beispiel zeigt, mit viel
Mühe und Demütigungen, ja ohne Erfolg sogar verbunden gewesen ist.

Am 12. Januar 1771 teilt der Oberamtmann Wallbrunn von Rötteln zu Lörrach dem
Markgrafen mit, daß Moses Abraham Weil von Sulzburg um Aufnahme in dem Dorfe
Vögisheim gebeten habe. Aus der anliegenden Bittschrift und dem Attest des Amtsschulzen
(gemeint ist der Schultheiß von Sulzburg) wolle der Markgraf ersehen, »mit
welch unverschämten Unwahrheiten der Judenvorsteher zu Müllheim selben zu hintergehen
sich erfrecht habe«. Wallbrunn empfiehlt die Schutzaufnahme des Juden Weil in
Vögisheim.

Nicht so der Oberamtmann Wielandt vom Oberamt Badenweiler zu Müllheim, der
am 20. August desselben Jahres dem Markgrafen berichtet von der Vorstellung der Juden
-Gemeinde Müllheim, die gegen eine Aufnahme des Juden Weil von Sulzburg in Vögisheim
ist. »Es hat zwar die hiesige Judenschaft (Müllheim), so heißt es in dem Brief
Wielandts, »vor etlichen Tagen Euer Hochfürstliche Durchlaucht eine untertänige Vorstellung
eingegeben, wie empfindlich ihr fallen mußte, wenn der Jud Moses Weil von
Sulzburg, der mit seinem Schutz-Annahme-Gesuch nach Opfingen verschiedentlich abgewiesen
worden, nunmehr nach Vögisheim aufgenommen werden sollte. Hiermit vereinigt
sich die Gemeinde Müllheim, und ihre Vorgesetzen bitten in anliegendem Bericht
untertänigst, diesem Schutz-Annahme-Gesuch nicht zu willfahren«.

»Da nun die halbe Gemeinde Vögisheim, welche unter dem Bächlein lieget, hiesigem
Ort einverleibt ist, und der übrige halbe Teil oberhalb dem Bächlein ohnmittelbar mit
demselben verbunden ist, so würde es freilich ebenso viel sein, als wenn dieser Jud allhier
in Müllheim selbst wohnte«.

Die Vorgesetzten von Müllheim beziehen sich bei ihrer ablehnenden Haltung auf die
Versicherung des Markgrafen, daß keine weiteren Juden-Familien aufgenommen wer-

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