Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 49
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0051
den sollen, wobei sie auf »die bereits allhier sich befindende große Anzahl derselbigen«
verweisen.

Zuvor haben am 17. August des gleichen Jahres die Gemeinden Müllheim und Vögis-
beim gemeinsam ein Gesuch an das Oberamt Badenweiler gerichtet, bei »Hoher Landesregierung
die beweglich Vorstellung zu thun, daß der ohnehin arme Ort mit Annahme
des Juden verschont bleiben möchte«.

Hiesige Gemeinde ist, so heißt es wörtlich in dem Schreiben, »schon ohnehin mit so
vielen Juden, welche derselben in allewege zu großem Nachteil und Schaden gereichen,
besetzet - und Vögisheim in Ansehung der Armut der Ort gar nicht ist, allwo ein- oder
mehrere Juden ohne der Untertanen gänzliches Aussaugen und Verderben seine Nahrung
finden kann. Denn sicherem Vernehmen nach ist der Ort Vögisheim den Juden bereits
über 10 000 Gulden schuldig, und wenn noch dahin zu wohnen kommen sollten, so
würde es ohnfehlbar ins gänzliche Verderben gehen«.

Am 30. August 1771 wiederholt Abraham Weil aus Sulzburg seine Bitte an den Markgrafen
um die Schutzaufnahme seines zweiten Sohnes nach Vögisheim. Weil bittet um
Schutz seines Sohnes in einer anderen Gemeinde, »wo die - meinem ersten Gesuch im
Weg gestandenen Hindernisse nicht vorwalten«. Er habe sich größere Hoffnung gemacht
, in dem »völlig an der österreichischen Grenze liegenden Badenweilerischen Dorf
Opfingen, das zum Viehhandel besonders wohl situiert ist«, seinen Sohn unterzubringen
. Weil er meint, daß »weder diese Gemeinde die mindeste Beschwerung, noch auch
jemand anders als einzig und allein den Breisacher Juden, welche den Viehhandel in den
Badenweilerischen niederen Vogteien fast allein betreiben, einiger Abbruch an der Nahrung
zugezogen werde«. Er habe »das betrübte Schicksal gehabt, abgewiesen zu werden,
weil die Gemeinde Opfingen auf Anstiften des Judenvorstehers Joseph Meyer zu Müllheim
, welcher diese Gnade Heber einem seiner Angehörigen gönnte«, Einwendungen
gegen eine Aufnahme gemacht habe. Es sei ihm also nichts anderes übrig geblieben, als in
Vögisheim um Aufnahme zu bitten. In diesem von Sulzburg abgelegenen Ort, »worin-
nen wir einesteils durch unseren ehrlichen Handel uns bereits bekannt und so beliebt gemacht
haben, daß wir von dessen Inwohnern keine Hindernisse gegen meines Sohnes
Aufnahme besorgen dürften«. Sein Sohn könnte von hier aus auch »seinen Gottesdienst
in einer nicht zu weit entfernten jüdischen Synagoge abzuwarten Gelegenheit haben«.

»Dieses ist des teils zum Oberamt Rötteln und teils zur Herrschaft Badenweiler gehörige
Dörflein Vögisheim, wohin ich also mein letzteres Gesuch um so zuversichtlicher
gerichtet, da ich versichert war, daß von Seiten der dortigen Gemeinde ohnerachtet der
mir äußerst aufsäßige Müllheimer Judenvorsteher und dessen Anhang sich alle ersinnliche
Mühe gegeben, selbige gegen mich widerwärtig zu machen, nicht die geringste Einwendung
dagegen vorgetragen werden würde.«

Abraham Weil erwähnt in seinem Bittgesuch an den Markgrafen nochmals den Müllheimer
Judenvorsteher, von dem er sagt, »daß alles dasjenige, was er zur Behinderung
meines Gesuchs vorzutragen sich erkühnet, nicht aus einer ihm obliegenden Vorsorge
für die ihm untergeben dasigen Schutzjuden, sondern einzig und allein aus mißgünstigen
Absichten und der Besorgnis entsprossen, daß mein Sohn nach erlangtem Schutz in Vögisheim
ihm und seinen reichen Angehörigen in dem Handel wegen der bei den Bauersleuten
sich erworbenen vorzüglichen Zuneigung merklichen Schaden zuziehen möchte


Dieser Vorwand werde aber gänzlich wegfallen, schreibt Weil weiter »wenn in Betracht
gezogen wird, daß die in Müllheim wohnhaften und mehrenteils wohl bemittelten
15 Judenfamilien den großen Bezirk der sieben oberen Vogteien der Herrschaft Badenweiler
und des weitläufigen Oberamts Rötteln zur Handelschaft vor sich haben, die in

49


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0051