http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0055
Dieses Erbrecht wird auch in dem Gefällbuch der Burgvogtei und Geistlichen Verwaltung
der Herrschaft Badenweiler und Verwaltung Sulzburg erwähnt. »Nach den 1786er
Burgvogtei-Rechnungs-Notaten« wird bemerkt, »daß allen in den fürstlich-badischen
Landen geborenen Bastarden nach ihrem Absterben das Erbrecht dergestalt zukomme,
daß deren hinterlassendes Vermögen, wenn keine ehelichen Leibeserben vorhanden, mit
Ausschluß aller übrigen Verwandten, der Herrschaft allein zufalle«. In diesem Zusammenhang
wird in den Akten auf einen Kaiserlichen Begnadigungsbrief des Jahres 1468
und auf ein »vom Jahr 1673 unterm 8. November ergangenes Hochfürstliches Rescript
gnädigster Herrschaft« verwiesen.
Handelte es sich bei solcher Erbschaft um Erwachsene, deren Zahl wir nicht kennen,
so läßt sich einem Bericht über eine Ortsverwaltungs-Prüfung durch den Oberamtmann
C. Winter des Jahres 1857 entnehmen, daß es in diesem Jahr immerhin 17 uneheliche
Kinder unter 14 Jahren in Vögisheim gegeben hat. »Die Erkundigung über die Verpflegung
und Erziehung dieser Kinder«, so heißt es wörtlich in dem Bericht, »berechtigt zu
der Annahme, daß die gehörige Aufsicht geführt wird. Der größere Teil der unehelichen
Kinder befindet sich bei den Großeltern«.
(GLA Bereinsammlung Nr. 453 / Gefällbuch der Burgvogtei und Geistlichen Verwaltung
der Herrschaft Badenweiler und Verwaltung Sulzburg, S. 37)
Volkskundliches
Ein Leiterwagen und seine Teile
Auf Vögisheimer Alemannisch
Ein Leiterwagen ist heute nur noch selten zu sehen. Die Industrie hat das Handwerk
des Wagners, des Wagenbauers, durch die Herstellung moderner Wagentypen abgelöst.
Solch ein alter Leiterwagen stand vor einigen Jahren noch im Grasgarten der außerhalb
des Dorfes liegenden Vögisheimer Mühle. So wie die alte Mühle hatte auch der Leiterwagen
ausgedient, er mutete wie ein Museumsstück an. Ich habe ihn in allen seinen Teilen
gezeichnet, von vorne, von hinten und in der Mitte und mir von Vögisheimern sagen lassen
, wie sie die einzelnen Teile des Wagens nennen. Natürlich auf Alemannisch. Hier das
Ergebnis:
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