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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 66
(PDF, 34 MB)
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und die 23 Bände Oberamtsprotokolle (Protokolle civilia) im Landeshauptarchiv in Koblenz
umfassen nur die Zeit von 1789 - 1797.

Auch Zunftprotokolle, die vielleicht weiterhelfen könnten, sind keine erhalten«.

Joh. Jakob Hebel hätte auf seine Abmeldung wohl lange warten müssen. Unterdessen
lebte er nach seiner Heirat weiter in Hausen als Inländer des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation und Bürger der Stadt Simmern. Unterdessen wurde ihm auch in
Basel am 10.5. 1760 ein Sohn geboren, den er nach seiner Religion in einer reformierten
Kirche taufen ließ, und schließlich holte ihn bereits am 30. 7. 1761 der Schnitter Tod in
ein besseres Reich, ins Himmelreich.

Also verstehen wir, daß im Rechnungsbuch der Gemeinde Hausen im Wiesental der
Jahre 1760/61 unter der Rubrik Hintersassen zu lesen ist:

»Von Hintersassen. Wer sich dahier als Hintersaß aufhält und der Gemeinde entrichtet
: 2 Pfund 10 Schillinge. Anno 1760 nun hat sich kein Hintersaß dahier aufgehalten.
Daher auch hier im Konto: O. Daß solches die Wahrheit sei, verificiert J. Jakob Maurer
Vogt.«

Im nächsten Jahr: »Von Hintersassen. Wer sich dahier als Hintersaß aufhält und der
Gemeinde jährlich entrichtet: 2 Pfund 10 Schillinge. Anno 1761 nun hat sich hier Niemand
aufgehalten als der Konrad Glat, welcher zahlt: 2 Pfund 10 Schillinge. Summa per
se. J. Jakob Maurer Vogt.«

Nun behaupten fast alle Hebelbiographen, dessen Vater Joh. Jakob Hebel sei in Hausen
Hintersasse gewesen und dort am Webstuhl gesessen, und viele schreiben auch, er
hätte beim Major Iselin-Ryhiner Militärdienste geleistet.

Beweise oder Belege dafür bringen sie aber nicht!

Soldat durfte er nicht sein; denn durch Reichstagsabschied von 1541 und kaiserliche
Edikt von 1768 war der Eintritt in fremde Kriegsdienste verboten und wurde durch Vermögenskonfiskation
bestraft.

Er konnte nur ziviler »Herrendiener« bei Major Iselin-Ryhiner gewesen sein, wie es
auch W. Zentner in seiner Biographie berichtet. In Basel lebte er als Ausländer, und als
solcher war er nicht rechtsfähig, durfte z. B. keinen Grundbesitz erwerben.

Wegen eines eventuellen Schutzbürgerrechts Jakob Hebels in Basel gab am 6. 6. 84 das
Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt u. a. folgende Antwort: »Ihrem Wunsche gemäss
haben wir geprüft, ob der Vater Johann Peter Hebels im Schwörrodel der Aufenthalte im
gemeinen, mittleren und hohen Schutz (Niederlassung E 1), in der Spezifikation der
Personen im hohen Schutz etc. 1754 ff. (Niederlassung E 2) oder in den Aufenthaltsrodeln
von Anfang des 18. Jahrhunderts - 1787 (Niederlassung E 3) verzeichnet ist. Das
Ergebnis der eiligen Durchsicht der genannten Archivalien ist negativ.«

Literatur:

Bebringer/Zumtobel: Hausen im Wiesental
Karl Stiefel: Baden 1648 - 1952, Band I und II


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