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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 82
(PDF, 34 MB)
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sen, Seen und Quellen, auf Hügeln Felsen und Inseln sowie in Wäldern verehrt. Der Sagenkranz
um St. Chrischona - Tüllingen - St. Margrethen besitzt hier einen seiner Ursprünge
. Ein anderer Sagenkranz beschreibt das Schicksal der um ihres Glaubens willen
niedergemetzelten Thebäischen Legion zu Martigny im Wallis, einige Heilige konnten
fliehen, so Ursus nach Solothurn, Verena nach Zurzach, Felix und Regula nach Zürich.
Der Verenakult begründete die älteste und wichtigste Alemannenwallfahrt, er beeinflußte
die Vornamengebung in einer im übrigen deutschen Sprachgebiet kaum bekannten
Weise. Die vielen Legenden mit dem Inhalt der Alemannenchristianisierung füllen den
weiten, durch historische Belege nicht abgedeckten Raum aus.

Die weitere Geschichte des nun offiziell christlichen Alemannenvolkes bis zur Reformationszeit
kann hier nur in Stichworten wiedergegeben werden. Rollen spielten später
die Universitäten von Heidelberg (gegründet 1386), Freiburg (1457) und Basel (1460),
die Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449), die Mystik, kritische
Reformideen für Kirche und Staat, der Humanismus sowie die verwickelten Territorial-
und damit Rechtsverhältnisse. Aus allem Genannten wuchs ein das spätere Reformationsgeschehen
erklärendes Spannungsfeld.

Die Territorien

Ursprünglich deckten sich kirchlicher und staatlicher Bereich. Für das Alemannenherzogtum
bestand das Bistum Konstanz. Die Grafschaft Breisgau bildete einen Teil des
Herzogtums und das gleichnamige Archidiakonat einen Teil des Bistums. Die Verhältnisse
komplizierten sich nach dem Cannstatter Gerichtstag von 746. Die Franken versuchten
dort durch ein Blutgericht den alemannischen Adel einzuschüchtern. Sie lösten
damit eine Welle von Übertragungen weltlichen Grundbesitzes an Klöster - im Gebiet
des Bistums Konstanz vorzugsweise an die Abtei St. Gallen - aus. Offensichtlich ging es
darum, fränkischen Zugriffen zuvorzukommen. Die geistlichen Staaten blieben faktisch
aber nicht selbständig, sie lehnten sich meistens an einen weltlichen Herrscher an. So
standen die reichsfürstlichen Stifte Säckingen und St. Blasien unter habsburgisch-öster-
reichischem Schutz.

Geistliches und weltliches Gebiet brauchten sich nicht flächengleich zu sein. Das Bistum
Basel konnte sich um das Jahr 1000 dank erworbenen Grundbesitzes auch als Staat,
d. h. als sogenanntes Fürstbistum, etablieren. Nun lag aber gerade das basel-bischöfli-
che Amt Schliengen außerhalb der eigenen Grenzen im Gebiet der Diözese Konstanz.
Während der Bischof von Basel Riehen schon 1522 und Binzen (Anteil) 1769 verkaufen
mußte, blieben ihm u. a. Istein und Huttingen bis 1803. Dann fielen sie durch den
Reichsdeputationshauptschluß an Baden. Obwohl der Rhein bekanntlich die Grenze
bildete, müssen die geistlich-politischen Verbindungen über den Strom uralt sein, schon
1213 - also vor dem Bau der ersten Brücke (1226) - erscheint der erste Vertreter der wohl
von sanktgallischen Klostervögten abstammenden Edelfreien von Rötteln als Inhaber
des Basler Stuhls. Ihr im heutigen Kreis Lörrach gelegener Besitz kam 1316 an die zäh-
ringischen Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und 1503 an den Familienhauptstamm
der Markgrafen von Baden.

Die wichtigsten Territorialherren sind damit genannt. Sie verbündeten und bekämpften
sich untereinander, auch delegierten sie ihre Macht manchmal an bestimmte Adelsfamilien
. So können wir drei Machtbereiche unterscheiden: -

- Habsburg-Österreich, Erbe der 1218 ausgestorbenen Herzöge von Zähringen,
Schutzherr u. a. der Klöster St. Blasien und Säckingen, Verbündeter der Adelsfami-

s:


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