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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 119
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chen und daß wir in unserer Aufmerksamkeit nachzulassen keine Ursache haben


Für die Regierung war dies ein negativer Bericht, zeigte er doch, daß die Ideen der
französischen Revolution Fuß gefaßt haben.

Einer der fähigsten badischen Beamten wurde nun beauftragt, Abhilfe zu schaffen. Es
war Baron von Reitzenstein, ehemals Röttier Landvogt und mit der Gegend vertraut,
nun Diplomat und später badischer Vertreter, also Gesandter in Paris.

Reitzenstein plädierte in einer ausführlichen Denkschrift für die Abschaffung einer
ganzen Reihe von Abgaben und Frohnden. Für ihn war der Versuch lohnend,

»daß in diesem an die Schweiz grenzenden Land das gehässige, den Revolutionärs
immer mit zum ersten Vorwand dienende Wort, Fronen' auf einmal aus der
Finanzsprache verbannt würde.«
Er schlug auch vor, die Beamten besser zu besolden, um sie stärker an den Staat zu binden
. Dabei dachte er besonders an die Lehrer, weil sie die Aufgabe haben, folgsame Untertanen
zu erziehen. Doch an den leeren Staatskassen scheiterte dieses Vorhaben.

Auch dieser zweite Versuch, eine Republik zu errichten, war erfolglos. Frankreich
zog seine zugesagte Hilfe aus egoistischen Gründen zurück, bezeichnete die Pläne sogar
als englische Intrigen und versetzte die in die Verschwörung eingeweihten Generäle und
Kommandeure an andere Orte. -

Lassen Sie mich noch einen letzten Versuch darstellen, die Errungenschaften der französischen
Revolution in unserem Raum heimisch zu machen, vom Untertanen zum Bürger
, zum homo politicus aufzusteigen.

In der Druckerei Flick in Basel erschien im Frühjahr 1799 eine Druckschrift, die weit
verbreitet wurde und die Furore machte. Ihr Titel war:

»Entwurf einer republikanischen Verfassungsurkunde, wie sie in Deutschland
taugen möchte.«

Ich will daraus 3 Artikel zitieren:

1. ) Die deutsche Völkerschaft ist ihr einziger Oberherr. Sie verfaßt und vollzieht

ihre Gesetze und straft die Übertreter derselben.

2. ) Sie bildet einen einzigen unzerteilbaren Körper unter einem und demselben

Gesetze; keine Abteilung derselben hat eine abgesonderte Gewalt. Sie ist der
eine und unzerteilbare deutsche Freistaat.

3. ) Keine Macht und kein Anspruch kann je einen Teil von ihr trennen. Sie handhabt
ihre Oberherrschaft und die Unzerteilbarkeit ihrer Besitzungen durch
Aufbietung aller ihrer Kräfte und macht mit niemanden Frieden, der sich
einen Teil ihrer Oberherrschaft oder ihrer Besitzungen anmaßt, bis dieser
genötigt ist, von seinen Anmaßungen abzustehen.

Ich sprach vom Zweiklang, Souveränität des Volkes und Nationalstaat. Hier haben
wir diesen Grundsatz kodifiziert in den beiden ersten Artikeln. Der dritte Satz zeigt eine
Weiterentwicklung des Verfassungsdenkens auf Grund der mit Frankreich gemachten
Erfahrungen: jede Art von Bevormundung sollte ausgeschlossen werden. Diese deutsche
Republik sollte kein halbkoloniales Anhängsel an Frankreich werden, wie es die
bisherigen Tochterrepubliken tatsächlich waren.

Es ist wohl nicht zu betonen, daß auch der Dreiklang Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
in diesem Entwurf enthalten ist, der, wie der Verfasser erklärt, sich

»auf die ewige Natur des Menschen und seine Freiheit«
gründet.

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