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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0013
»Der Gehalt des Bürgermeisters beträgt nur jährlich 70 Gulden. Gegenüber den Anforderungen
, die gegenwärtig an die Tätigkeit des Bürgermeisters gestellt werden müssen
, ist dessen Gehalt offenbar zu gering und dessen Wunsch auf Erhöhung des Gehalts
bis zu 100 Gulden ein berechtigter.«

Am 16. August 1872 berichtet der Gemeinderat (Unterschrift Bürgermeister Henn)
dem Bezirksamt über die bei der Tagfahrt monierten Dinge u. a.: »Der Gehalt des Bürgermeisters
ist nach den jetzigen Anforderungen, welche zu leisten sind, wohl zu nieder,
allein vorderhand wollen wir die Sache als stillschweigend vorübergehen lassen.«
»Wenn in einer Gemeinde zwei Parteien bestehen, welche einander oftmals schroff gegenüberstehen
, so ist das Amt des Bürgermeisters ein schweres und sorgenvolles.« (Anmerkung
des Bürgermeisters.)

In der folgenden Zeit haben sich die Gegensätze innerhalb der Gemeinde gemildert,
denn in dem Bericht des Oberamtmanns Fuchs über die Ortsbereisung am 29. Oktober
1874 heißt es u. a.: »Die Zustände in der Gemeinde Vögisheim sind im allgemeinen befriedigend
. Der Bürgermeister Henn, welcher im verflossenen Jahr nach abgelaufener
Dienstzeit aufs neue gewählt wurde, sehr pünktlich und geschäftsgewandt ist, steht mit
sämtlichen Gemeinderäten in bestem Einvernehmen. - Die Stelle des Ratschreibers wurde
nach dem Tode des schon sehr bejahrten Mathias Maler einer jungen und wie es
scheint einer befähigten Kraft übertragen.«

Streit um die Feldwege

»Das Bedürfnis nach baldiger Herstellung von mehreren fast nicht entbehrlichen
Feldwegen in der Gemarkung machte sich heute stärker geltend als vor zwei Jahren. Alle
Versuche des Gemeinderats, die notwendigen Feldwege durch gütliche Verständigung
der Beteiligten herzustellen, sind vollständig gescheitert. Der Gemeinderat wurde aufgefordert
, sämtliche Beteiligten, an deren Widerspruch bisher eine Vereinbarung und die
weniger kostspielige Anlage der Wege gescheitert ist, zum letzten Male darauf aufmerksam
zu machen, daß nunmehr nur die Anwendung des gesetzlichen Verfahrens bleibe
und daß der Gemeinderat, falls diese Belehrung erfolglos bleibe, ganz bestimmte Anträge
der Ministerial-Commission für Feldbereinigung durch bezirksamtliche Vermittlung
einreicht.«

In einem Schreiben des Gemeinderats vom 19. November 1874 an das Bezirksamt
Müllheim wird u. a. erwähnt: »Uber die Anlegung der notwendigsten Feldwege, über
deren Ankauf auf Kosten der Gemeindekasse an dem Eigensinn Einzelner alle Verhandlungen
gescheitert sind, wurde auf Anraten des Bezirksamtes nochmals eine Tagfahrt am
12. des Monats angeordnet, und es wurden an dieser Tagfahrt die drei als für am notwendigsten
befundenen Feldwege von den betreffenden Güterbesitzern einstimmig angenommen
. Diese Feldwege werden somit mit einem ungefähren Kostenanschlag von 100
Gulden auf die Gemeindekasse übernommen, wovon jedoch die Güterbesitzer 1/3 Teil
der Kosten wieder zu ersetzen haben. Somit hätte diese wichtige Sache endlich ihren Abschluß
gefunden.« Gezeichnet ist das Schreiben: »Der Gemeinderat, Henn, Fdr. Wenger
, Joh. Weimann, Joh. Hurst.«

In dem Bericht von Oberamtmann Fuchs über die Ortsbereisung am 30. September
1876 wird u. a. erwähnt, daß die Herstellung von Feldwegen noch nicht gelungen sei.
»Eine gütliche Vereinbarung scheint nicht erreichbar. Die Anwendung gesetzlichen
Verfahrens aber ist dadurch ausgeschlossen, daß der Gemeinderat das Feldbereinigungsverfahren
auf einen zu geringen Gemarkungsteil beschränkt haben will.«

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