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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 14
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0016
»Der Gemeinderechner ist in seiner Dienstführung pünktlich, aber dennoch wird es
ihm nicht gelingen, dieses Jahr ohne erhebliche Einnahmerückstände zu schließen. Die
fast gänzlich mißratenen Rehen berauben eben auch die Bewohner von Vögisheim ihrer
Zahlungsfähigkeit, denn jeder von ihnen, auch der Ärmste, besitzt ein Rebgelände, aus
dessen Erträgnissen er sonst das zur Erfüllung seiner Schuldverpflichtungen nötige bare
Geld zu gewinnen gewohnt war.«

»Nach der Verordnung vom 1. August 1854, die Sicherung der Gemarkungs-Gewann-
und Eigentumsgrenzen betr., sollen in jeder Gemeinde vier Steinsetzer sein, und hat das
Bürgermeisteramt dafür zu sorgen, daß stets vier solcher Männer vorhanden sind. Weiter
heißt es in der Verordnung: Alle Weisungen und Aufträge an die Steinsetzer gehen
durch das Bürgermeisteramt. - Hieraus scheint zu folgen, daß der Bürgermeister selbst
nicht zugleich einer der vier Steinsetzer sein darf, wie dies in Vögisheim der Fall ist, wo
dann noch überdies ein weiterer Steinsetzer mangelt.« Am Rand wird bemerkt: »Dem
früheren Bürgermeister Henn wurde auf sein dringendes Ansuchen, da er schon 34 Jahre
lang Steinsetzer-Dienste verrichtete, ausnahmsweise das Verbleiben im Amt gestattet.
Der erledigte Posten wurde besetzt.«

Friedhof. »Nach der Verordnung vom 20. Juli 1882, die Begräbnisplätze und die Beerdigungen
betr., gehören die Gräber der älteren und die der jüngeren Personen voneinander
geschieden. Das ist in Vögisheim nicht der Fall.«

»Im Rathaus wurde ein mit einem Bett ausgestattetes, als eventuelles Krankenzimmer
reserviertes Gemach gezeigt. In diesem kann man es aber wegen eines heftigen durchdringenden
Erdölgeruchs nicht eine Minute lang aushalten. Dieser Geruch rührt von
Erdöl her, welches seiner Zeit aus einem neben jenem Gemach gelagerten (jetzt aber entfernten
) Fasses ausgeflossen ist. Durch Herausnehmen der mit Erdöl getränkten Baumaterialien
oder in anderer geeigneter Weise muß diesem Übelstand gesteuert werden.«

Eine weitere Ortsbereisung nimmt Oberamtmann Lacher am 26. April 1887 vor. In
seinem Bericht darüber lesen wir u. a.:

»Vor einigen Wochen hat Bürgermeister Henn nach zwanzigjähriger lobenswerter
Dienstführung in Folge des Todes seiner Frau und der dadurch ihn befallenen Gemütserschütterung
sein Amt niedergelegt. Gewählt wurde an seiner Stelle der Schlossermeister
Heller, ein schon in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre stehender Mann, der bisher
noch nie ein Amt bekleidete und dem es vielleicht schwer fallen wird, sich in die geltenden
Gesetze und Verordnungen einzuarbeiten. - An Umlagen wurden bzw. werden erhoben
100,-Mark Grund-, Häuser-, Gefäll- und Erwerbsteuerkapital bzw. Gewerbesteuerkapital
: 1884 = 25 Pfennig, 1885 = 29 Pfennig, 1886 = 18 Pfennig, 1887 = 36
Pfennig.«

Genügsame und sparsame Einwohner

Am 25. Juni 1890 nimmt Oberamtmann Müller die Ortsbereisung in Vögisheim vor.
Nach seinem Bericht »zählt die Gemeinde Vögisheim 391 Seelen. - Der Rebbau spielt in
der Gemeinde eine wichtige Rolle als Erwerbszweig. Der Wohlstand mußte daher unter
den ungünstigen Herbsten des letztem Jahrzehnts leiden und wenn derselbe verhältnismäßig
weniger zurückgegangen ist als in anderen Reborten, so hängt dies wohl damit zusammen
, daß die Einwohner von Vögisheim im allgemeinen sehr genügsam und sparsam
sind.«

»Die Vermögensverhältnisse der Gemeinde sind günstig, insofern als dieselbe rund
22 000,-Mark Aktivkapitalien besitzt, kaum Schulden hat und die Umlagen mit 30 Pfennig
im Jahr 1890 mäßig sind.«

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