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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 34
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0036
Bürgerin und Heimatberechtigte muß die Witwe Kaysers eine Pension erhalten haben.
Denn Stabhalter Leininger vermerkt an Einnahmen: Einen halben Sack Korn, Schul-
und Uhrengeld 10 Gulden, einen halben Laib Brot, einen ganzen Laib Brot, Grundbirnen
, also Kartoffeln und »Sonntagsschul und Baumöl«. Ob die Witwe Kaysers Sonntagsschul
gehalten und dafür öl (Nußöl) bekommen hat, ist aus der Akte nicht ersichtlich
, die von dem Stabhalter und dem Waisenrichter Joh. Schumacher unterschrieben ist.
Für die Unterschrift der Witwe steht als Zeichen ein Kreuzchen.

»Wandertisch« für den Schulmeister

Um die Besoldung des Schulmeisters geht es in einem Bittgesuch an das Oberamt Badenweiler
vom 12. August 1790. Darin wird u. a. erwähnt, daß nach der »Competenz
vom 15. September 1784« die Besoldung des Schulmeisters nur auf 69 Gulden 28 Kreuzer
angeschlagen sei. »So ist vor etlich rund 20 Jahren ausgemacht worden, daß die Eltern
dem Schulmeister statt des Wandertisches (der Lehrer erhielt abwechselnd bei den Eltern
der Schulkinder das Mittagessen) von jedem schulbaren Kind einen Sester Kernen und 12
Kreuzer an Geld jährlich bezahlen müssen.«

Die Gemeinde hielt diese Abgabe für zu hoch mit der Begründung, daß die größere
Anzahl der Einwohner, wenn »nicht ganz arm, jedoch der ihrigen äußerst bedürftig
sind. So fällt ihnen diese Abgabe für ihre Kinder umso mehr zur Last, als an den benachbarten
und vermöglichen Ortschaften das Schulgeld für ein Kind nur 12 Batzen oder
höchstens einen Gulden beträgt.« Deshalb bittet die Gemeinde um eine Beihilfe aus einem
hierfür bestimmten Fonds, damit dem Lehrer bei einer Verminderung des Schulgeldes
kein Schaden erwächst. Diese Beihilfe möge dem Schulmeister, so lesen wir in dem
Bittgesuch, wenigstens »so lange als der alte Schulmeister Asal zu Auggen leben wird«
gegeben werden. Es seien zur Zeit 40 Schulkinder. Bei der Nichtgewährung eines Zuschusses
durch die »höchst landesväterliche Gnade« würde bei einer etwaigen Herabsetzung
des Schulgeldes auf einen Gulden der Verlust des Schulmeister an einem Kind 42
Kreuzer betragen, also für die Anzahl von 40 Kindern in Summa jährlich 28 Gulden.

Schulmeister Asal von Auggen scheint nach dem Weggang des Lehrers Kayser von Vö-
gisheim nach Hasel in der Vögisheimer Schule ausgeholfen zu haben, denn schon 1765
hören wir, daß Vögisheim einen eigenen Schulmeister besitzt.

Im Jahr 1794 berichten die Schuldienst-Akten des Fürstlichen Rentkammer-Colle-
giums, daß Schulmeister Jacob Herr von Gottsau nach Vögisheim versetzt worden sei.
Von Georgi des Jahres 1799 an erhält der »Schuldienst« von Vögisheim jährlich 32 Gulden
. Herr ist bis 1811 Schulmeister in Vögisheim. Auf ihn folgt 1812 bis 1838 Schulmeister
Beidek. Während seiner Zeit wird der Schuldienst auf 131 Gulden taxiert. Beidek hat
um Besserstellung nachgesucht. Nach einem oberamtlichen Bericht, der von Maier unterzeichnet
ist, vom 27. März 1807, hat das Specialat zu Auggen vorgeschlagen, »diesen
Schuldienst dadurch zu verbessern, daß von dem ehemaligen St. Blasischen, nunmehr
der diesseitigen Landesherrschaft heimgefallenen Erblehen-Gut im Vögisheimer Bann,
etwa 60 Jüchen groß (rund 216 Hektar), aus jeder Zeige etwa eine halbe Juchert Feld genommen
und dem Schuldienst zugeschlagen werden sollte. Dadurch werde die Landesherrschaft
eher erleichtert, weil diese kein bares Geld zur Verbesserung dieser Schuldienste
hergeben dürfte.«

Dieser Vorschlag wird vom Oberamt abgelehnt, »weil sämtliche Klostergefälle nach
den ergangenen herrschaftlichen Verordnungen besonders administriert und wahrscheinlich
auch zu besonderen Zwecken verwendet werden sollen«. Auch bezeichnet

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