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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 52
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0054
Die Aussteinung bezeugten:

Erhardt Burgvogt Hans Schumacher Marcher

Sievert Actuarius Jeremias Weinmann Marcher

F. Jacob Heidenreich, Vogt Joseph Metzger, Hochfürstl. Domstift-

Fridrich Willin, Marcher Schaffner von Arlesheim

Jacob Zöllin, Marcher Jacob Spineier, Arlesheim

Johannes Schuler, Marcher

Aktenstück 7

1764 An das Oberamt von Stabhalter Jeremias Weinmann, Joss Schuhmacher (Richter), Balzer Leininger
(Gemeinde-Schaffner):

Renken »...in den zwischen dem Fürstl. Oberamt Rötteln und Badenweiler strittigen Bann gelegen
und sich ein Teil davon zwischen dem Auggener und Vögisheimer Bann hinziehe...« »Was die Gemeinde
Vögisheim selbst anbelanget, hat selbe von Menschen Gedenken her keinen Bannwein aus
dem Renken an das Domkapitel entrichtet, sondern vielmehr solchen jeder Zeit selbst bezogen, wie
wir dann nach einem Vorhandenen Kaufbrief von 1522 den Bannwein ehemals von einer Frau von
Tegernau erkaufet und solcher mit Fug und niemals hat strittig gemacht werden können.

Aktenstück 8

Vögisheim 1766 Schreiben an das Oberamt von Jeremias Weinmann (Stabhalter), Joss Schuhmacher
(Richter), Balzer Leininger (Gemeinde-Schaffner): »Schon wieder hat das hohe Domstift Basel zu
Arlesheim Lit. A angelegten Oberamtl. Befehl ausgewirkt, wegen dem Bannwein im Renken, ohn-
geacht selbiges schon 200 Jahr keinen allda bezogen hat, weil die Gemeinde Vögisheim laut dem in
Händen habenden Kaufbrief, gedachten Bannweins unter anderm schon 1522 von Elisabeth von Tegernau
genannt ze Rhyn, Capitulfrau des Gotteshauses Klingenthal in Mindern-Basel, Constanzer
Bistums, gekaufet hat.«

Aktenstück 9

Am 23. Juli 1774 schreibt das Domstift Basel, Arlesheim, an den Markgraf, daß bei der Verlehnung
der Güter in Vögisheim es bei der bisherigen Regel bleiben soll.

Pro Memoriam

»Der Zehnte zu Auggen, Vögisheim und Rheintal in Früchten und Wein gehört dem Domstift Basel
zu, macht ein alleiniger Zehnten aus, und wurde bei dem Aufruf zu allen Zeiten in dem Domhof
oder Dinghof zu Auggen gesteigert, die von Auggen, Vögisheim und Rheintal aber ohne Ausnahm
dazu eingeladen. Der Domhof zu Auggen ist der eigentliche Dinghof wohin alle Zehnt- und Zinsgefälle
in Wein und Früchten geliefert werden müssen. Auggen ist die Haupt-Pfarrei und der Hauptort
, die Nebenörter Vögisheim und Rheintal sind kleine annexa. ...Der Pfarrer zu Auggen, als dem
Mutterort, ist auch Pfarrer zu Vögisheim, bezieht seine Frücht- und Wein-Kopetenz allein aus dem
Dom- oder Dinghof zu Auggen, und nicht von Vögisheim. Zu Auggen hat das Domstift, dem
Hauptort, seine Zehnt Scheuer, wohin der monatliche Fruchtzehnte, er werde verpachtet oder gesammelt
, eingeschüret wird. Die von Auggen sowohl als die von Vögisheim haben die Freiheit, einer
wie die andern bei dem Ruf des Fruchtzehnten zu bieten.

Der Hauptfruchtzehnte muß zu allen Zeiten in die Dom- oder Dinghofschüre von den Bestän-
dern eingeführt werden, (in Garben) Des Beständers Quantum ist auf den Kasten des Dinghofes zu
Händen des dortigen Schaffners zu hefern. Von dort aus wird es »nach der Residenz des Domstifts
abgeführt und der Fuhrlohn darauf bedungen«.

Bemerkung von Dr. F. Fischer: Die Vögisheimer hätten gerne gehabt, daß die Verlehnung der
Güter des Domstifts in Vögisheim vorgenommen werde, weil die reicheren Auggener bei der Versteigerung
in Auggen den Vögisheimern zuvorkamen. Auch wollten die Vögisheimer das Stroh
vom Fruchtzehnten im Ort behalten.

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