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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 125
(PDF, 34 MB)
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werk zu schaffen haben, daselbst zu zechen gestattet wird, somit den Wirthen kein Anlaß
zu klagen gegeben werden soll, als worauf die Factorie genau zu sehen hat.«

Doch die Unzufriedenheit hatte schon weiter um sich gegriffen, wie die Beschwerden
mehrerer Wirte und Krämer von Oberweiler und Schweighof vom 8.3.1798 besagen:
»Durchlauchtigster Marggraf, gnädigster Fürst und Herr. Wir unterthänigsten Wirthe
Friedrich Grether, Hannes Jakob Brändlin und Fritz Eckert haben uns wegen Herr
Kammeraßeßor Volz gerechtest zu beklagen. Vor Zeiten hat ein hiesiger Bergwerksvorsteher
nur denen Bergwerksarbeitern Wein, Brot und Käs gegen Bezahlung hergeben.
Dieser Herr Volz aber hat einen Uberrheiner, folglich einen Ausländer, angestellt, welcher
nicht nur den Bergwerksleuten, sondern jedermann ohne Ausnahme Speise und
Trank wie ein Hauptwirth, der vieles Ohmgeld bezahlen muß, hergibt. Da dieser Wirth
kein Ohmgeld bezahlen darf, so kann er alles wohl-feiler hergeben, wodurch wir in nicht
geringen Schaden und Nachteil versetzt werden. Daneben treibt dieser Wirth ohne Erlaubnis
Krämerey. Wir und die Krämer haben uns deswegen schon an das hochfürstliche
Oberamt gewendet, aber umsonst. Wir sehen uns also genöthigt, Höchstdieselben un-
terthänigst anzuflehen, dem Herrn Kammeraßeßor zu bedeuten, daß er in Ansehung des
Winnens bei der Ordnung seiner Vorfahren verbleiben solle oder wenn dies nicht geschehen
kann, unser jährliches Ohmgeld, daß wir auf diese Art bezahlen mußten, gnädigst
nachzulassen. Wir erfreuen uns gnädigster Erhörung und ersterben Euer hochfürstlicher
Durchlaucht unterthänigste Wirthe Georg Friedrich Grether, Johann Jakob
Brändlin, Fritz Eckert. Johann Michael Büß, Krämer.«

Zur Klärung der Verhältnisse werden nun die Faktoreien Kandern und Hausen zu Berichten
aufgefordert, »ob sie das Krämereyrecht ebenso ohngestört exerzirten, wie die
Factorie Oberweiler und was es damit für eine Beschaffenheit habe.« Das Werk Kandern
gibt an, keine Akten wegen Betreibung einer Krämerei zu besitzen, daß aber schon früher
der Wirt und Magazinier Wilhelm Feuernagel bis zu seinem Tod im Jahre 1770 Krämerei
betrieben habe. Seither habe sich niemand damit befassen wollen. Auch das Werk
Hausen berichtet, es habe unangefochten »Krämerey von Diversen Spezereywaaren ge-
drieben, damit die Laboranten ihr Benötigtes nicht nötig haben, anderwärts mit barem
Geld zu kaufen.«

Entsprechend diesen Berichten fällt auch die Regierungsentscheidung aus, wie das
Rentkammerprotokoll vom 30.6.1798 besagt. »Daß man hiernach und solange eine solche
Krämerey blos für die Bergleute und Laboranten zu deren Bequemlichkeit betrieben
wird, da diese Leute auf diese Art ihre Bedürfnisse im Lauf des Monats auf Borgs erhalten
und die Zahlung auf ihren Lohn anweisen könnten, deren Continuation auch in
Oberweiler wünsche und nicht glaube, daß andere gegen dies schon lange bestehende
Gewerb Einsprache machen könnten.«

So erhält die Faktorei Oberweiler am 23.11.1798 die Weisung, »daß die von ihr zu ex-
erzirende Krämerey blos für die Bergleute und Laboranten zu deren Bequemlichkeit zu
treiben und zu beschränken ist,« so daß dadurch den übrigen Krämern kein Anlaß zu Beschwerden
gegeben werde.

Während der nächsten zwei Jahre scheint - der Lücke in den Akten nach zu urteilen -
ein gewisser Burgfrieden geherrscht zu haben. Die Angelegenheit mag aber doch der höheren
Bergbaubehörde ein gewisses Unbehagen bereitet haben, denn sehr eingehend berichtet
am 12.12.1800 die Oberländische Eisenhütten-Admininstration »in betreff der
Schenkwirthschaft beim Oberweiler Eisenwerk:

(...) Uber die zu verstehende Berechtigung befindet sich in den Werksregistraturen
nichts Schriftliches. Das Herkommen allein bestimmte diese bisher. Man befindet sich
auf allen Werken seit undenklichen Zeiten im Besitz des Rechtes, Wein an jedermann

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